Bafin erleichtert Eröffnung von Flüchtlingskonten

Frankfurt/Main (dpa) - Angesichts von immer mehr Flüchtlingen in Deutschland hat die Finanzaufsicht Bafin Hürden für die Eröffnung eines Bankkontos beseitigt.

Die Behörde hat die Vorgaben für Dokumente gelockert, mit denen Flüchtlinge hierzulande ein Bankkonto eröffnen können, berichtet das „Handelsblatt“ unter Berufung auf ein Schreiben der Bafin an die Deutsche Kreditwirtschaft, die Dachorganisation der Bankenverbände. Die Bafin bestätigte die Angaben.

Bisher scheitere der Schritt häufig daran, dass das Geldwäschegesetz von Banken verlange, ihre Kunden genau zu kennen. Flüchtlingen fehlten jedoch oft Dokumente, die sie identifizieren.

Nun erklärte die Bafin eine Reihe von Dokumenten deutscher Ausländerbehörden für akzeptabel, die nur noch Mindeststandards erfüllen müssten. Dazu gehörten nach dpa-Informationen „Duldungspapiere, die nicht als Ausweisersatz erteilt wurden“.

Die Finanzaufsicht begründet dies mit der „chronischen Überlastung“ einzelner Behörden. Diese erstellten Bescheinigungen, die von der Form her nicht den Normen entsprächen. Ohnehin stellten die Behörden von Bundesland zu Bundesland - und zum Teil von Kommune zu Kommune - unterschiedliche Papiere aus. Daher reichen ab sofort alle Dokumente zur Eröffnung eines Kontos aus, die den Briefkopf einer inländischen Ausländerbehörde haben sowie Identitätsangaben wie Name, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Anschrift, ein Foto, das Siegel der Ausländerbehörde und die Unterschrift des Ausstellers.

Zugleich verfolgt die Bafin nach dem Schreiben, das der dpa vorliegt, ein anders Ziel: „Es besteht ein übergeordnetes aufsichtsrechtliches Interesse im Rahmen der Bekämpfung der Geldwäsche, möglichst allen Flüchtlingen den Zugang zu einem Konto zu eröffnen, um die Entstehung unkontrollierter Bargeldströme zu verhindern.“ Darüber hinaus seien eine rasche Integration und die unbare Auszahlung von Sozialleistungen ohne eigenes Konto nicht möglich.

Besonders die Sparkassen - vor Ort meist erste Adresse für die Menschen, die nach Deutschland kommen - hatten auf eine Klarstellung der rechtlichen Grundlagen gedrängt. Denn schon jetzt hätten viele Sparkassen mit Kommunen Vereinbarungen zur Kontoeröffnung von Flüchtlingen getroffen, sagte ein Sprecher des Sparkassen- und Giroverbands (DSGV). Schließlich hatten alle öffentlich-rechtlichen Sparkassen schon 2013 eine Selbstverpflichtung für die Einrichtung eines „Bürgerkontos“ abgegeben. Sie sahen sich daher in dem Dilemma, dass eine eigentlich rechtmäßige Verweigerung der Kontoeröffnung der Öffentlichkeit nicht zu vermitteln gewesen wäre.

Die Bafin bezeichnete ihren Vorstoß als „Übergangsregelung“. Denn die Bundesregierung will Anfang 2016 ein Gesetz erlassen, das auch Flüchtlingen oder Obdachlosen das Recht auf ein Bankkonto einräumt. Damit würde das Gesetz hierzulande früher in Kraft treten, als von der EU verlangt: Die sogenannte EU-Zahlungskontenrichtlinie sieht vor, dass der Zugang zu einem Konto von September 2016 an EU-weit diskriminierungsfrei sein muss. Der Bund rechnet 2015 mit rund 800 000 Asylbewerbern in Deutschland.