Bundesregierung: Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut
Berlin (dpa) - Die Bundesregierung will das wegen einer Terrordrohung verhängte Versammlungsverbot in Dresden nicht kommentieren. Dies sei eine Entscheidung der sächsischen Behörden, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Montag in Berlin.
„Ich werde das nicht bewerten.“
Grundsätzlich gelte aber, dass die Demonstrationsfreiheit für die Demokratie besondere Bedeutung habe. „Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut. Der Schutz der Bevölkerung ist es auch. Dazwischen muss eben ein Ausgleich gefunden werden in besonders zugespitzten Situationen wie dieser“, betonte Seibert. „Es ist ganz klar, dass der Staat ein solches Grundrecht nie leichtfertig einschränken darf.“ Dies sei „ein Schritt, den man in Deutschland sicherlich nur möglichst selten sehen möchte“.
Auch eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums verwies darauf, dass das Versammlungsrecht Ländersache ist. Sie betonte, es handele sich nicht um ein „Pegida-Versammlungsverbot“, sondern um eine allgemeine Verfügung für alle Versammlungen unter freiem Himmel.
Eine Terrordrohung von Islamisten gegen die „Patriotischen Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes“ (Pegida) hatte die Polizei veranlasst, alle Versammlungen unter freiem Himmel in Dresden an diesem Montag zu verbieten.