Chronologie: Der Mordfall Buback und der Prozess
Karlsruhe (dpa) - 1977 wurde Generalbundesanwalt Siegfried Buback erschossen. Mehr als 33 Jahre danach wurde der ehemaligen RAF-Terroristin Verena Becker der Prozess gemacht. Ein Überblick.
7. April 1977: Siegfried Buback und zwei Begleiter werden im Dienstwagen an einer Kreuzung in Karlsruhe von einem Motorrad aus erschossen. Als Täter gelten lange Zeit Christian Klar, Knut Folkerts, Günter Sonnenberg sowie - als „Rädelsführerin“ der RAF - Brigitte Mohnhaupt.
3. Mai 1977: Verena Becker und Günter Sonnenberg werden in Singen festgenommen. Wegen der Schießerei bei der Festnahme wird Becker wegen Mordversuchs zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.
September 1989: Bundespräsident Richard von Weizsäcker begnadigt Verena Becker. Sie sei in der Haft vom Terrorismus abgerückt.
April 2007: Der „Spiegel“ berichtet, Verfassungsschutz und Bundeskriminalamt hätten seit Jahren Hinweise, das Attentat auf Buback sei anders abgelaufen als von den Gerichten festgestellt.
November 2008: Michael Bubacks Buch „Der zweite Tod meines Vaters“ erscheint. Darin äußert der Sohn des Opfers den Verdacht, Verena Becker sei als Schützin an dem Attentat auf seinen Vater beteiligt gewesen. Anschließend, glaubt Buback, sei sie von Geheimdiensten geschützt worden.
August 2009: An Bekennerschreiben der RAF entdecken die Ermittler Genmaterial, das von Verena Becker stammt. Die Ex-Terroristin wird in Berlin verhaftet.
23. Dezember 2009: Der Bundesgerichtshof gibt einer Haftbeschwerde Beckers statt. Sie wird aus der Untersuchungshaft entlassen.
8. April 2010: Die Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen Becker. Sie habe eine maßgebliche Rolle bei der Entscheidung für das Attentat und bei der Vorbereitung gespielt. Deshalb sei sie Mittäterin des Anschlags.
30. September 2010: Der Prozess beginnt im Gerichtssaal von Stuttgart-Stammheim. Der Sohn des Ermordeten, Michael Buback, tritt als Nebenkläger auf.
14. Oktober 2010: Unmittelbare Zeugen der Tat können sich vor Gericht kaum an Einzelheiten erinnern.
3. Februar 2011: Der ehemalige RAF-Terrorist Peter-Jürgen Boock wird vernommen. Er ist einer der zentralen Zeugen der Anklage.
10. Februar 2011: Boock nennt den ehemaligen Terroristen Stefan Wisniewski als möglichen Mittäter. Wer die Tat wirklich begangen habe, wisse er aber nicht. „Weil ich nicht dabei war.“
10. März 2011: Mitglieder der „Zweiten Generation“ der RAF treten als Zeugen auf, unter anderem Günter Sonnenberg und Stefan Wisniewski. Sie verweigern die Aussage. Erstmals kommt es zu Solidaritätsbekundungen im Gerichtssaal. Sympathisanten entrollen ein Transparent. Sie werden sofort von Justizwachtmeistern abgeführt.
24. März 2011: Auch Brigitte Mohnhaupt und Knut Folkerts berufen sich vor Gericht auf das Recht zur Auskunftsverweigerung.
15. September 2011: Ex-Terrorist Christian Klar schweigt vor Gericht. Damit haben die zentralen Mitglieder der zweiten RAF-Generation alle die Aussage verweigert.
14. Mai 2012: Nach anderthalb Jahren des Schweigens gibt Verena Becker eine Erklärung ab. „Ich war nicht dabei“, sagt Becker. Sie sei zur Zeit des Attentats im Nahen Osten gewesen.
14. Juni 2012: Die Bundesanwaltschaft beantragt in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren. Becker habe Beihilfe zu dem Attentat geleistet.
15. Juni 2012: Michael Buback betont in seinem Plädoyer, dass er Verena Becker für die Schützin hält. Er fordert aber keine Strafe. Buback kritisiert angebliche Fehler bei den Ermittlungen und äußert wieder die Vermutung, die Angeklagte sei geschützt worden.
26. Juni 2012: Beckers Verteidiger beantragen Freispruch für die 59-Jährige.