Chronologie: Die Affäre um Sebastian Edathy
Berlin (dpa) - Gegen den Ex-SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy laufen Ermittlungen wegen des Verdachts auf Erwerb und Besitz von Kinderpornografie. Edathy selbst betont, nichts Strafbares getan zu haben.
Ein Rückblick:
7. Februar: Edathy legt sein Bundestagsmandat nieder und gibt dafür gesundheitliche Gründe an.
10. Februar: Die Staatsanwaltschaft Hannover lässt Edathys Wohnungen und Büros durchsuchen. Das Stichwort Kinderpornografie fällt in Medienberichten. Die Behörde äußert sich erst nach längerem Schweigen zu den Vorwürfen gegen Edathy.
14. Februar: Bundeslandwirtschaftsminister Hans-Peter Friedrich (CSU) tritt zurück - im Oktober 2013 hatte der damalige Innenminister SPD-Chef Sigmar Gabriel darüber informiert, dass der Name Edathys bei internationalen Ermittlungen aufgetaucht sei. In der Folge wurden weitere SPD-Politiker benachrichtigt. Gegen Friedrich werden später Ermittlungen wegen möglichen Geheimnisverrats aufgenommen.
18. Februar: Die Staatsanwaltschaft Hannover leitet ein Verfahren gegen unbekannt wegen des Verdachts auf Geheimnisverrats ein: Ein Behörden-Brief, der Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) über den Fall Edathy informieren sollte, kam unverschlossen und erst sechs Tage nach Versand an. Mittlerweile ist auch bekannt, dass sich ein Anwalt Edathys schon im November nach möglichen Ermittlungen erkundigt hat.
24. Februar: Gegen Edathy wird ein SPD-Parteiordnungsverfahren eingeleitet.
28. Februar: Laut einem Medienbericht übergab das Bundeskriminalamt (BKA) 2012 den Fall eines ihrer Beamten, der wie Edathy auf der Käuferliste eines kanadischen Kinderpornografie-Versands stand, an die Staatsanwaltschaft. Edathys Name soll dem BKA allerdings erst später aufgefallen sein. Erste Daten zu Ermittlungen um einen Kinderpornografie-Ring, bei dem der Name Edathy auftauchte, waren dem BKA von kanadischen Ermittlern schon im Herbst 2011 übergeben worden.
2. Mai: Medien berichten unter Berufung auf das Landeskriminalamt Niedersachsen, dass sich Edathy strafbares kinderpornografisches Material über seinen Bundestag-Laptop beschafft habe. Dazu schweigt die Staatsanwaltschaft. Edathy selbst hat bisher nur den Kauf nicht strafbarer Bilder nackter Jungen eingeräumt.
4. Mai: Edathy legt Verfassungsbeschwerde ein - die Beschlüsse zur Durchsuchung seiner Räume vom Februar seien verfassungswidrig.
2. Juli: Ein Bundestags-Untersuchungsausschuss, den die Opposition initiiert hat, nimmt seine Arbeit auf.