Hintergrund Das Atomabkommen mit dem Iran
Teheran (dpa) - Das mehr als 100-seitige Atomabkommen mit dem Iran vom Juli 2015 umfasst folgende Kernpunkte:
KONTROLLE: Der Iran unterwirft seine Urananreicherung bis zu 25 Jahre lang einem mehrstufigen System von Beschränkungen und Kontrollen durch die Internationale Atomenergiebehörde.
ZENTRIFUGEN: In den ersten zehn Jahren müssen mehr als zwei Drittel der bestehenden Kapazitäten zur Urananreicherung stillgelegt werden. Die Zahl installierter Zentrifugen soll von 19 000 auf rund 6000 sinken. Uran darf nur noch auf 3,67 Prozent angereichert werden. Für eine Atombombe wäre auf 90 Prozent angereichertes Uran nötig.
URAN-BESTÄNDE: Die Menge von bereits angereichertem Uran wird für 15 Jahre von mehr als 10 000 auf 300 Kilogramm reduziert.
ATOM-ANLAGEN: Die Urananreicherung soll in der bestehenden Anlage Natans stattfinden. Der Schwerwasserrektor Arak soll so umgebaut werden, dass er kein atomwaffentaugliches Plutonium produzieren kann. Die Anreicherungsanlage Fordo wird ein Atom-Forschungszentrum.
WAFFENEMBARGO: Das UN-Verbot zur Ein- und Ausfuhr von Waffen wird um fünf Jahre verlängert. Auch Lieferungen, die dem Raketenprogramm des Irans dienen könnten, bleiben für acht Jahre verboten.
SANKTIONEN: Im Gegenzug hebt der Westen seine Wirtschaftssanktionen auf. Sollte der Iran gegen die vereinbarten Regeln verstoßen, können die Strafmaßnahmen aber umgehend wieder in Kraft treten.