Demjanjuk-Prozess brachte juristische Neubewertung
Lüneburg (dpa) - Prozesse wie der in Lüneburg gegen den früheren SS-Mann Oskar Gröning beruhen auf einer veränderten rechtlichen Bewertung des Straftatbestands der Beihilfe zum Mord.
Die Justiz besteht seit 2011 nicht mehr darauf, eine direkte Beteiligung an den Mordtaten in Vernichtungslagern nachzuweisen.
Bei Bearbeitung des Falles von John Demjanjuk, der Aufseher im Vernichtungslager Sobibor war, hat die Zentrale Stelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg die Beihilfe zum Mord im Konzentrationslager Auschwitz neu definiert. „Für uns reicht die Tätigkeit eines Aufsehers in diesem Lager für die Annahme von Beihilfe zum Mord aus, ohne dass der betreffenden Person eine unmittelbare Beteiligung an einem konkreten Tötungsdelikt nachgewiesen werden muss“, erklärt der Leiter der Zentralstelle, Kurt Schrimm. Die Staatsanwaltschaft und das Landgericht München II hätten diese Rechtsauffassung geteilt. Demjanjuk wurde 2011 zu fünf Jahren Haft verurteilt; er legte aber Rechtsmittel ein, über die wegen seines Todes nicht mehr entschieden wurde.
Dem 93-jährigen Gröning wird Beihilfe zum Mord in mindestens 300 000 Fällen vorgeworfen. Sollte er verurteilt werden, so wäre dies laut NS-Fahndungsstelle die erste Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord in einem Konzentrationslager seit dem Demjanjuk-Verfahren.