Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
Hamburg (dpa) - Wer seine Grundrechte durch einen der 47 Europarats-Mitgliedstaaten verletzt glaubt, kann den 1959 gegründeten Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg anrufen.
Maßstab der Rechtsprechung sind die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten von 1950 sowie ihre Zusatzprotokolle. Ende 2009 waren dort fast 120 000 Verfahren anhängig. Gut 90 Prozent der eingereichten Beschwerden werden abgewiesen.
Vor einer Klage müssen zunächst die nationalen Instanzen ausgeschöpft werden. In Deutschland muss der Kläger vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen worden sein. Der EGMR kann Geldstrafen verhängen. Seine Urteile können aber keine nationalen Gerichtsentscheidungen aufheben. Der verurteilte Staat soll lediglich dafür sorgen, dass sich beanstandete Fälle nicht wiederholen. Für 2010 hatte der EGMR ein Budget von 58,6 Millionen Euro.