Analyse Der Fall Amri: Neue Details, offene Fragen und viele Zweifel
Düsseldorf (dpa) - Die Liste liest sich wie ein Offenbarungseid. Geradezu minutiös reiht Landeskriminaldirektor Dieter Schürmann aneinander, was bis heute bekannt ist aus den letzten Monaten im Leben des Anis Amri.
Der Berliner Attentäter hat seine Spuren an etlichen Orten in Nordrhein-Westfalen hinterlassen.
Seine insgesamt 14 genutzten Alias-Namen finden sich in Behördenakten, er war den Ermittlern ebenso bekannt wie den Terrorexperten. Aber auch nach einer viereinhalbstündigen Sondersitzung im Innenausschuss des Düsseldorfer Landtags bleibt die wichtigste Frage: Wie konnte es Amri dennoch gelingen, den Behörden zu entwischen und den Anschlag auf dem Weihnachtsmarkt zu verüben, bei dem zwölf Menschen starben.
Neue Puzzleteile liegen nun offen, das Gesamtbild fehlt. Vor allem NRW-Innenminister Ralf Jäger muss sich im Ausschuss den bohrenden Nachfragen aus den Oppositionsreihen stellen. Warum zum Beispiel konnte man den lange zuvor schon als islamistischen Gefährder bekannten Tunesier nicht bis zur Abschiebung aus dem Verkehr ziehen? Jägers Antwort: Die damaligen Erkenntnisse und die Rechtslage gaben es nicht her.
Zutage tritt nun: Amri nutzte mindestens 14 Namen, war mal als Ahmed Almasri, mal als Mohammad Hassan unterwegs, beantragte hier Asyl und dort Sozialleistungen, wurde als Gefährder ein- und wieder ausgestuft, wie Schürmann berichtet. Nachdem Amri im Sommer 2015 nach Deutschland eingereist war, tourte der 24-Jährige „hochmobil“ durch viele Bundesländer. Schwerpunkte waren NRW und Berlin.
Im Internet soll er sich informiert haben, wie man eine Bombe baut, er besuchte Moscheen und speicherte Videos von Menschen mit Schnellfeuerwaffen auf seinem Handy. Der später von der italienischen Polizei getötete Attentäter hatte laut Schürmann Kontakte zum radikal-islamistischen Milieu im Ruhrgebiet und zur Terrormiliz IS.
Amri sei frühzeitig im Fokus aller relevanten Sicherheitsbehörden in Deutschland gewesen, wiederholt der Innenminister. Ergebnis: Es gab keine Hinweise auf die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat. Damit seien mehrere denkbare Instrumente, den Gefährder festzusetzen, nicht infrage gekommen, bekräftigt Jäger.
In den Blick rückt Paragraf 58a des Aufenthaltsgesetzes, der eine Inhaftierung bis zur Abschiebung ermöglicht hätte, wie CDU und FDP anführen. Dafür seien die gerichtlichen Hürden derzeit aber zu hoch, sagt Jäger. „Der 58a ist in Deutschland noch nie angewendet worden.“ Man könne auch einen Mann wie Amri nicht hinter Gitter bringen, wenn sich der Verdacht der Sicherheitsbehörden „auf Hörensagen“ gründe. „Dann ist die Grenze des Rechtsstaats erreicht.“
Aber warum wurden gegen den gefährlichen Ausreisepflichtigen nicht wenigstens eine strenge Meldeauflage verhängt, um ihn unter Kontrolle zu halten? Das zuständige Ausländeramt im niederrheinischen Kleve hatte eine Duldung bis zum 19. September 2016 ausgestellt. Amri hätte NRW nicht verlassen dürfen. Jäger wehrt ab: Auch wiederholte Verstöße gegen Meldeauflagen werden in der Regel nur mit geringen Geldbußen belegt. Ob dies ein wirksames Instrument sei, um Straftäter aufzuhalten, bezweifle er. NRW habe den Tunesier mit „hoher Intensität“ überwacht, betont Schürmann.
Erstaunlich: Einmal im September und zweimal im Oktober 2016 erhielt das Landeskriminalamt NRW von tunesischen und marokkanischen Sicherheitsbehörden die Informationen, Amri sei Anhänger des IS. Er habe Kontakt „zu in Libyen aufhältigen Tunesiern mit möglichem terroristischem Bezug“, wolle in Deutschland ein „Projekt ausführen“.
Dennoch blieb das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) bei seiner Einschätzung, von Amri drohe kein unmittelbarer Schaden. „Das Wissen, dass Anis Amri wirklich zur Tat schreiten würde, das hatten die Behörden seinerzeit eben nicht“, so Jäger. Eine Abschiebung sei an Tunesiens Weigerung gescheitert, ihn zurückzunehmen.
CDU, FDP und Piraten kritisieren „multiple Handlungsunfähigkeit“, „Staatsversagen“, auch von „Bockmist“ ist die Rede. Sie zweifeln stark an, dass es nicht möglich gewesen sein soll, das Abtauchen Amris zu verhindern.
Der Minister sagt: „Fehler müssen klar benannt werden. Dann müssen wir darüber reden, wie wir sie künftig vermeiden.“ Traurige Wahrheit sei aber auch: „Attentate durch Einzeltäter, die Fahrzeuge als Waffen gegen Zivilisten einsetzen, lassen sich nicht verhindern.“