Die Mitteilung des Oberlandesgerichts München zum Fall Hoeneß
München (dpa) - Die Staatsanwaltschaft München hat gegen Uli Hoeneß Anklage wegen Steuerhinterziehung erhoben. Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München müsse nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden, teilte die Justizpressestelle am Dienstag mit.
Die Mitteilung „Strafverfahren gegen Ulrich H. wegen Steuerhinterziehung“ im Wortlaut.
„Die Staatsanwaltschaft München II hat die Ermittlungen in dem Verfahren gegen Ulrich H. am 29.07.2013 abgeschlossen und am 30.07.2013 Anklage zur 5. Strafkammer (Wirtschaftsstrafkammer) des Landgerichts München II erhoben. Die Anklage, in der dem 61jährigen Präsidenten des FC Bayern München Steuerhinterziehung zur Last gelegt wird, wurde zwischenzeitlich zugestellt.
Die 5. Strafkammer (Wirtschaftsstrafkammer) des Landgerichts München II hat nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Angesichts des Umfangs der Ermittlungsakten sowie der Tatsache, dass der Verteidigung zunächst eine Äußerungsfrist von einem Monat zugebilligt wurde, ist mit einer Entscheidung des Gerichts über die Eröffnung voraussichtlich nicht vor Ende September 2013 zu rechnen.
Vor der Entscheidung des Gerichts über die Eröffnung können keine weiteren Einzelheiten zum Anklagevorwurf mitgeteilt werden, zumal in Steuerstrafverfahren besondere Geheimhaltungspflichten gelten. Es wird daher um Verständnis dafür gebeten, dass die Justizpressestelle diesbezügliche Anfragen vor der genannten Entscheidung, von der wir Sie umgehend in Kenntnis setzen werden, nicht beantworten kann.“