Hängepartie ohne Ende? EU droht mit Enthaltung bei Ceta-Abstimmung

Luxemburg (dpa) - Ob mit Belgien oder ohne Belgien: Bei dem EU-Ministertreffen sollen wichtige Beschlüsse für das geplante Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit Kanada fallen. Haben die Ceta-Gegner damit ihren Kampf verloren?

Fragen und Antworten im Überblick:

Was soll jetzt entschieden werden?

Mit den für heute geplanten Beschlüssen könnte das Abkommen mit Kanada am 27. Oktober feierlich unterzeichnet werden. Zudem soll vereinbart werden, dass zahlreiche Regelungen bereits dann angewendet werden, wenn das Europäische Parlament seine Zustimmung zu dem Vertragswerk gegeben hat. Die Abstimmung dort wird nach derzeitigen Planungen im Dezember oder Januar erfolgen. Dass eine Mehrheit der EU-Abgeordneten für das Abkommen stimmt, gilt als sicher.

Müssen der Bundestag und andere nationale Parlamente nicht auch noch über Ceta abstimmen?

Ja, ohne ihre Zustimmung kann Ceta nicht vollständig in Kraft treten. Die sogenannte vorläufige Anwendung des Abkommens kommt deswegen auch nur für diejenigen Teile von Ceta infrage, die laut EU-Regeln nicht mehr in Gesetzgebungskompetenz der Mitgliedstaaten fallen. Dabei geht es zum Beispiel um die Beseitigung von Zöllen, den Wegfall von Zugangsbeschränkungen bei öffentlichen Aufträgen oder die Öffnung von Dienstleistungsmärkten. Das neue Gerichtssystems zur Beilegung von Rechtsstreitigkeiten zwischen Unternehmen und Staaten kann hingegen noch nicht aufgebaut werden.

Die Liste der Ausnahmen ist relativ kurz. Warum haben die nationalen Parlamente in der EU-Handelspolitik kaum etwas mitzureden?

Die gemeinsame Handelspolitik ist einer der ganz wenigen Bereiche, die nach den EU-Verträgen in die ausschließliche Zuständigkeit der Union fällt. Von fehlender parlamentarischer Kontrolle kann allerdings keine Rede sein, da ohne die Zustimmung des EU-Parlaments keine neuen Regeln beschlossen werden können. Die Abgeordneten dort sind genauso demokratisch gewählt wie zum Beispiel die Bundestagsabgeordneten.

Die belgische Regierung hat angekündigt, dass sie sich bei der Ceta-Abstimmung an diesem Dienstag eventuell enthalten muss. Was hat es damit auf sich?

Das komplexe Föderalsystem in Belgien sieht es vor, dass die Regierung internationale Abkommen nicht ohne das Einverständnis von Vertretern der Regionen und Sprachengemeinschaften unterzeichnen kann. Die französischsprachige Region Wallonie verweigerte bis zuletzt ihre Zustimmung.

Könnte Ceta dann doch noch platzen?

Theoretisch ist dies möglich, für wahrscheinlich hält dies aber niemand. Bei der EU-Abstimmung ist nach Auffassung der Vertretung der Mitgliedstaaten keine einstimmige Entscheidung erforderlich. Bis zum EU-Kanada-Gipfel am 27. Oktober, bei dem die Unterschrift aller EU-Regierungen vorliegen muss, bliebe also noch viel Zeit, um in Belgien eine Einigung zu erzielen. Die wallonischen Ceta-Gegner erwarten unter anderem weitere Garantien dafür, dass über das Abkommen keine Interessen ihrer Region gefährdet werden. Allgemein befürchten die Kritiker, dass Ceta in der EU den Schutz von Arbeitsplätzen, Verbrauchern und Umwelt schwieriger machen könnte. Die für die Verhandlungen zuständige EU-Kommission weist solche Behauptungen als falsch zurück.