Hintergrund: Das Freitagsgebet der Muslime
Berlin (dpa) - Der Freitag ist Versammlungstag aller islamischen Gemeinden. Der Besuch des Freitagsgebetes in einer Moschee ist Pflicht für jeden männlichen, gesunden Muslim im Erwachsenenalter.
Der Koran verlangt in Sure 62, Vers 9: „Oh Gläubige, wenn am Freitag zum Gebet gerufen wird, dann eilt zum Gedächtnis Allahs und lasst das Kaufgeschäft ruhen.“ Der Freitag soll als Versammlungstag gewählt worden sein, weil er auch Markttag war.
Das Freitagsgebet besteht aus den eigentlichen Gebeten und der Predigt eines Imams (Vorbeters). Der erste Teil der Predigt ist religiös geprägt, Koranverse werden rezitiert. Soziale und politische Themen bestimmen den zweiten Teil.
Ursprünglich eine rein religiöse Zeremonie, bekam das Freitagsgebet vor allem nach der islamischen Revolution im Iran von 1979 auch einen politischen Charakter. Während des Arabischen Frühlings 2011 war es in Ägypten und anderen Ländern oft das Signal für neue Demonstrationen der versammelten Gläubigen.