Hintergrund: Die wichtigsten Punkte des Zypern-Pakets
ANLEGERSCHUTZ: Im Gegensatz zur ursprünglichen Fassung der Abmachung von Mitte März werden Konten mit Guthaben von weniger als 100 000 Euro nicht angerührt. Die geplante generelle Zwangsabgabe auf Konten entfällt.
ENDGÜLTIGE ABMACHUNG: Sie soll im April stehen. Zuvor müssen nationale Parlamente wie in Deutschland noch zustimmen. Die ersten Auszahlungen aus dem europäischen Rettungsschirm ESM soll es dann im Mai geben.
UMFANG: Die Finanzhilfen der Geldgeber umfassen bis zu zehn Milliarden Euro. Der Internationale Währungsfonds will sich beteiligen, eine Summe steht noch nicht fest. Im Gespräch ist rund eine Milliarde Euro.
ZYPRISCHE BANKEN: Zypern sichert zu, sein aufgeblähtes Bankensystem zu sanieren und deutlich zu verkleinern. Die zweitgrößte Bank Laiki wird abgewickelt. Der Branchenprimus Bank of Cyprus wird zurechtgestutzt und übernimmt den überlebensfähigen Teil von Laiki.
Großanleger, Gläubiger und Anteilseigner müssen sich auf erhebliche Verluste einstellen. Bei der Bank of Cyprus werden zunächst alle Anlagen von über 100 000 Euro eingefroren. Die Hilfsgelder werden nicht für Finanzspritzen zugunsten der Bank of Cyprus oder Laiki eingesetzt.