Hintergrund: Eckpunkte der Pflege-Zusatzvorsorge
Berlin (dpa) - Nach langem internen Streit hat das Bundeskabinett die staatliche Förderung einer kapitalgedeckten Zusatzversicherung für die Pflege gebilligt. Sie soll 2013 starten. Die Eckpunkte:
- Für die geförderte, kapitalgedeckte Zusatzversicherung ist ein Zuschuss von monatlich fünf Euro vorgesehen, und zwar unabhängig vom Einkommen.
- Den Zuschuss sollen ab 2013 alle bekommen, die zusätzlich zur gesetzlichen Versicherung privat für den Pflegefall vorsorgen.
- Versicherer dürfen niemanden ablehnen und keine Gesundheitsprüfung verlangen.
- Im Fördertopf sind 100 Millionen Euro. Das reicht für knapp 1,7 Millionen geförderte Verträge.
- Förderfähig sollen Pflege-Tagegeld-Versicherungen sein. Die Verwaltungs- und Abschlusskosten dafür sollen begrenzt werden. Als monatlicher Mindestbeitrag sind 10 Euro vorgesehen.
- Heutige Angebote für Pflege-Zusatzversicherungen kosten - abhängig von Alter und Geschlecht - bei Abdeckung aller drei Pflegestufen zwischen 8 und mehr als 60 Euro pro Monat. Dabei gilt: Je älter, desto teurer. Und: Frauen zahlen wegen ihrer höheren Lebenserwartung immer mehr als Männer.