Hintergrund: Erlass verbietet billige Kredite
Hannover (dpa) - Der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim beruft sich bei seiner Kritik an Bundespräsident Christian Wulff auf das niedersächsische Ministergesetz und einen dazugehörigen Erlass.
Es handelt sich um den am 1. September 2009 in Kraft getretenen Erlass über das „Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken“.
Die Regelungen sollen dazu beitragen, dass bei Beamten nicht der Anschein entsteht, „im Rahmen ihrer Amtsführung für persönliche Vorteile empfänglich zu sein und sich nicht ausschließlich an sachlichen Erwägungen zu orientieren“. Es sei unstrittig, dass der Erlass auch für Minister gelte, weil dies auch bei einem früheren Erlass der Fall gewesen sei, sagt von Arnim.
Wulff steht in der Kritik, weil er 2010 als niedersächsischer Ministerpräsident im Landtag einen Kredit der Unternehmergattin Edith Geerkens über 500 000 Euro vom Oktober 2008 nicht erwähnt hatte, als er nach seinen Geschäftsbeziehungen zu deren Mann Egon gefragt worden war.
Der Erlass konkretisiert laut von Arnim das Ministergesetz, das Regierungsmitgliedern „Belohnungen und Geschenke in Bezug auf ihr Amt“ verbietet (§ 5). Grundsätzlich unzulässig ist laut Erlass „die Gewährung besonderer Vergünstigungen bei Privatgeschäften (z.B. zinslose oder zinsgünstige Darlehen, verbilligter Einkauf, individuelle Rabatte)“, wenn sie in Zusammenhang zum Amt des Begünstigten stehen. „Bei Vorteilen, die die Beamtin oder der Beamte ausschließlich im Rahmen privater Beziehungen erhält, ist davon auszugehen, dass sie nicht in Bezug auf das Amt gewährt werden.“
Von Arnim vertritt den Standpunkt, dass der Amtsbezug im Fall des Kredits gegeben sei, weil Egon Geerkens den Bundespräsidenten auf mehreren Auslandsreisen begleitet habe. Die Entscheidung, wer mitfahren dürfe, sei eine Amtshandlung. Es habe sich auch eindeutig um ein zinsgünstiges Darlehen gehandelt. „Der Einwand, dass dies nicht der Fall gewesen sei, trifft meines Erachtens keineswegs zu“, sagte von Arnim der dpa.
Geerkens hatte Wulff dreimal auf Reisen begleitet, nach Darstellung der niedersächsischen Staatskanzlei im ersten Fall nach einer persönlichen Einladung von Wulff, zur zweiten und dritten Reise habe sich Geerkens selbst angemeldet. Der Unternehmer habe die Reisekosten selbst übernommen.