Hintergrund: Kameraverbot bei Breiviks Aussage

Oslo (dpa) - Im Gegensatz zum deutschen Recht sind in Norwegen Radio- und Fernsehübertragungen von Gerichtsverhandlungen erlaubt. Voraussetzung ist, dass es sich um Prozessfälle von großem öffentlichen Interesse handelt.

Allerdings gibt es auch Ausnahmen: So dürfen im aktuellen Prozess gegen den Massenmörder Anders Behring Breivik nicht dessen Aussagen gesendet werden. Das entschied das Osloer Amtsgericht mit Verweis auf die extreme Belastung für die Überlebenden und die Angehörigen der Opfer.

Übertragen werden dürfen hingegen die Aussagen von Polizisten vor Gericht, die Augenzeugen der Mordtat waren. Auch das Schlusswort der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung ist für Fernsehen und Radio frei.