Sie setzen sich zusammen aus den Stimmen von drei christlich-liberalen Koalitionen in Bayern (6), Hessen (5) und Sachsen (4). Das Oppositionslager kommt nun auf eine absolute Mehrheit von 36 Stimmen aus 8 Bundesländern und kann damit mehr Druck ausüben.
Nur Hamburgs SPD-Alleinregierung (3) darf ihre Stimmen ohne Rücksicht auf einen Koalitionspartner abgeben. Die rot-rote Regierung von Brandenburg (4) muss sich intern ebenso abstimmen wie die rot-grünen Kabinette Bremen (3), Nordrhein-Westfalen (6) und Rheinland-Pfalz (4), das erste grün-rote Bündnis in Baden-Württemberg (6) sowie die „Dänenampel“ von SPD, Grünen und SSW in Schleswig-Holstein (4). Das rot-grüne Niedersachsen hat im Bundesrat 6 Stimmen. Der sogenannte neutrale Block kann 18 Stimmen von 5 Ländern aufbieten.
Dank der absoluten Mehrheit kann die Opposition nun besser gegen bestimmte Gesetze Einspruch einlegen. Dieser kann allerdings mit einer absoluten Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, der sogenannten Kanzlermehrheit, überstimmt werden.