Hintergrund: Szenarien im Tarifstreit
Berlin (dpa) - Gibt es in Tarifstreitigkeiten nach mehreren Runden keine Einigung zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften, bestehen zwei Möglichkeiten:
SCHLICHTUNG: Bei einer Schlichtung soll ein Tarifstreit mit Hilfe neutraler Vermittler gelöst werden. Voraussetzung ist, dass Arbeitgeber und Gewerkschaften eine Vereinbarung über ein Schlichtungsverfahren geschlossen haben. Für eine Schlichtung muss mindestens eine Seite die Tarifverhandlungen förmlich für gescheitert erklären. Jede Seite kann dann innerhalb von 24 Stunden das Verfahren einleiten. Während einer Schlichtung herrscht Friedenspflicht.
STREIK: Voraussetzung für dieses Druckmittel der Gewerkschaften ist eine Urabstimmung unter ihren Mitgliedern. Stimmen 75 Prozent der organisierten Arbeitnehmer zu, kann der Streik wenige Tage später anlaufen. Während eines Streiks ruhen die Arbeitsverhältnisse. Streikende haben keinen Anspruch auf Lohn oder Gehalt, auch nicht auf Arbeitslosengeld. Gewerkschaftsmitglieder erhalten Streikunterstützung von der Gewerkschaft. Auch während des Streiks werden die Verhandlungen solange weitergeführt, bis in einer erneuten Urabstimmung 25 Prozent der Gewerkschaftsmitglieder das Ergebnis annehmen.