Hintergrund: Tagesmütter und -väter in Deutschland

Berlin (dpa) - In der Betreuung kleiner Kinder haben Tageseltern neben Kitas und anderen Einrichtungen eine wichtige Rolle.

Wie viele Tagesmütter und -väter gibt es?

Bundesweit hatten Ende 2010 insgesamt 52 000 Personen eine Erlaubnis des Jugendamtes zur Kindertagespflege - Männer machten davon nur einen kleinen Teil aus. 2011 stieg diese Zahl im Vergleich zum Vorjahr um 10,5 Prozent. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat sich die Zahl der Tageseltern seit Ende 2005 sogar mehr als verdreifacht. Üblicherweise betreuen sie jeweils ein bis fünf Kinder. Zum Stichtag 1. März 2011 nahmen Eltern von 124 000 Kindern ein Tagespflege-Angebot in Anspruch. Zu nicht registrierten Tageseltern gibt es keine verlässlichen Zahlen.

Welche Qualifikationen haben Tagesmütter?

Es gibt keine Berufsausbildung zur Tagesmutter, das Jugendamt prüft aber die Eignung zur Kindertagespflege. Im Jahr 2009 konnte etwa ein Drittel der Tageseltern weder einen fachpädagogischen Abschluss noch einen entsprechenden Qualifizierungskurs vorweisen. Inzwischen ist allerdings eine 160 Unterrichtsstunden umfassende Qualifizierungsmaßnahme zur Kinderbetreuung gesetzlich vorgeschrieben. Dazu kommen regelmäßige Fortbildungsmaßnahmen.

Wie viel verdienen Tagesmütter?

Sie sind freiberuflich tätig und erhalten je nach Region zwischen 3 und 8 Euro pro Kind und Stunde. Bei häufiger Betreuung liegt eine Monatspauschale bei etwa 650 Euro. Seit Januar 2009 müssen Tagesmütter ihr Einkommen versteuern und Sozialabgaben zahlen.

Welche Probleme bereiten EU-Hygienevorschriften den Tagesmüttern?

Eine EU-Verordnung von 2004 zu Hygienevorschriften für Lebensmittelunternehmer betrifft auch Tagesmütter, da diese regelmäßig Essen für Dritte zubereiten. Laut EU-Richtlinie dürfen etwa keine Zimmerpflanzen mehr auf den Tischen stehen, die Kühlschranktemperatur muss regelmäßig überprüft und Lebensmittel gekennzeichnet werden. Davon rückte das Bundesverbraucherministerium inzwischen ab. Die Standards der Tagesmütter entsprächen dem Hygieneniveau eines gut geführten Haushalts, hieß es. Für die Kontrolle seien die Länder verantwortlich, die zum Teil bereits vereinfachte Hygienevorschriften erlassen haben. Diese beinhalten etwa Schulungen in Hygienefragen. Eine Ausstattung der Tageseltern wie in Großküchen oder Schlachtereien ist nicht mehr erforderlich.