Hintergrund: Was macht einen Staat aus?
Berlin (dpa) - Aus den Autonomiegebieten der Palästinenser soll ein souveräner Staat entstehen. Im Völkerrecht werden Staaten meist nach der von dem Staatsrechtler Georg Jellinek entwickelten Drei-Elemente-Regel definiert.
Demzufolge gibt es einen politisch und rechtlich organisierten Personenverband (Staatsvolk), der sich auf abgegrenzter Fläche (Staatsgebiet) eine eigene Ordnung (Staatsgewalt) gibt.
Beim Staatsgebiet ist keine genaue Grenze erforderlich, es genügt ein unstrittiges Kernterritorium. So ist im Fall Palästinas strittig, ob der Staat das ganze Westjordanland und Ost-Jerusalem umfassen kann. Für ein Staatsvolk reicht ein Mindestmaß an Zugehörigkeitsgefühl; ethnische oder sprachliche Einheitlichkeit ist nicht Bedingung. Staatsgewalt bezeichnet die Fähigkeit einer stabilen Regierung, eine Ordnung effektiv zu organisieren und nach außen von anderen Staaten unabhängig zu handeln.
Je strittiger die Beurteilung eines Gebietes als Staat ist, desto wichtiger ist dessen Anerkennung durch andere Länder. Diese kann schon erfolgen, wenn sich die Staatsgewalt weitgehend konstituiert hat, aber noch keine gefestigten Strukturen aufweist. Nach herrschender Meinung im Völkerrecht muss die Existenz eines Staates nicht zwingend durch andere Länder anerkannt werden. Zu international kaum anerkannten Staaten gehören die Türkische Republik Nordzypern, Taiwan, die Westsahara, Abchasien und Südossetien. Dagegen haben bereits mehr als 130 Länder einen Staat Palästina anerkannt.