Hintergrund: Wie es mit dem EU-Ukraine-Abkommen weitergeht
Brüssel (dpa) - Der Assoziierungsvertrag der EU mit der Ukraine betrifft verschiedene Bereiche vom Handel bis zur Sicherheitspolitik. Auf die bereits geltenden Vereinbarungen wie das Freihandelsabkommen hat das niederländische Referendum vorerst keine Auswirkungen.
Theoretisch könnte die Regierung in Den Haag das Ergebnis der Volksbefragung sogar ignorieren, da es sich nur um ein sogenanntes konsultatives Referendum ohne bindende Wirkung handelte.
Als wahrscheinlich gilt allerdings, dass sie versuchen wird, vor der Ratifizierung Zusatzerklärungen zum Abkommen auszuhandeln. In ihnen könnte zum Beispiel festgelegt werden, dass die Ukraine für eine bestimmte Zeit kein EU-Beitrittskandidat werden kann.
EU-Kommissar Günther Oettinger schlug im Sender SWRinfo vor, in die Präambel einen Passus einzufügen, dass mit dem Vertrag keine spätere EU-Mitgliedschaft verbunden sei. „Es ist jetzt an der niederländischen Regierung, das Ergebnis zu analysieren und zu entscheiden, wie es weitergeht“, sagte ein Kommmissionssprecher.
Ob beziehungsweise wann das EU-Ukraine-Abkommen vollständig in Kraft treten kann, ist derzeit unklar. Betroffen ist zum Beispiel die Zusammenarbeit mit der Ukraine in Bereichen wie Außen- und Sicherheitspolitik, Justiz oder Terrorbekämpfung. Sie ist in Teilen des Abkommens geregelt, die noch nicht vorläufig in Kraft getreten sind.