Im Gegenzug hätte sich Athen unter anderem zu Rentenkürzungen, einer Erhöhung der Mehrwertsteuer und weiteren Privatisierungen verpflichten müssen.
- Schnelle Auszahlung der EZB-Zinseinnahmen aus griechischen Anleihen
- Fünfmonatige Verlängerung des laufenden zweiten Hilfsprogramms mit weiteren Auszahlungen
- Angebot eines neuen dritten Hilfsprogramms
- Ein 35-Milliarden-Euro-Wachstumspaket bis 2020
- Angebot einer „Umschuldung“ (Streckung von Krediten), wenn Athen notwendige Reformen angeht
Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums vom Montag endet das Angebot an diesem Dienstag, Mitternacht, mit Auslaufen des zweiten Hilfsprogramms.