Keine Kanzlermehrheit bei Betreuungsgeld
Berlin (dpa) - Die schwarz-gelbe Koalition hat bei der Abstimmung über das umstrittene Betreuungsgeld keine Kanzlermehrheit bekommen - sie war für dieses Gesetz aber auch gar nicht nötig. Es reichte die einfache Mehrheit, die Schwarz-Gelb deutlich erzielte.
Dennoch gab es mehr Nein-Stimmen bei der FDP als zuvor erwartet - und eine verkehrte Stimmenzuordnung bei der Union. Der CDU-Abgeordnete Thomas Gebhart votierte nach eigenen Angaben mit Ja. Seine Stimme wurde aber in den Abstimmungslisten mit „nicht abgegeben“ gewertet. Später korrigierte der Bundestag dies. Es blieb aber beim Ergebnis vom Vormittag. Denn der CSU-Abgeordnete Herbert Frankenhauser, der zuvor unter der Ja-Spalte geführt wurde, musste in der Kategorie „nicht abgegeben“ eingeordnet werden. Er hatte sich am Morgen abgemeldet, weil er ins Krankenhaus musste.
310 Abgeordnete der Koalition stimmten mit Ja, 2 von ihnen enthielten sich. Dagegen standen 282 Nein-Stimmen der Opposition. Das Quorum für die Kanzlermehrheit liegt bei 311 Stimmen der 620 Sitze.
Nach den Listen der Union votierten Jürgen Klimke aus Hamburg und Katharina Landgraf (beide CDU) aus Sachsen gegen das Gesetz. Elisabeth Winkelmeier-Becker aus Nordrhein-Westfalen enthielt sich. Acht Abgeordnete stimmten nicht ab. Zuvor hatten sich noch neun Abgeordnete bei Fraktionschef Volker Kauder (CDU) krank gemeldet.
Bei der FDP stimmten vier Abgeordnete dagegen - mehr als erwartet: Cornelia Pieper, Staatsministerin im Auswärtigen Amt aus Sachsen-Anhalt, Sylvia Canel und Burkhardt Müller-Sönksen aus Hamburg sowie Sebastian Körber aus Bayern. Miriam Gruß aus Bayern enthielt sich. Drei FDP-Abgeordnete waren nicht da.
Die Opposition votierte geschlossen mit Nein. Allerdings fehlten bei den Linken neun Abgeordnete und bei der SPD fünf. Die Grünen waren als einzige Fraktion komplett vertreten.