BGH-Urteil Krawallmacher müssen zahlen: Was bedeutet das für Clubs?
Karlsruhe (dpa) - Fußballvereine können künftig Geldstrafen wegen Ausschreitungen an die Täter weiterreichen. Dies entschied der Bundesgerichtshofs (BGH) am 22. September. Geklagt hatte der 1. FC Köln.
Der Verein wurde vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) mit einer Strafe von 50 000 Euro belegt und musste weitere 30 000 Euro in Gewalt-Prävention stecken, nachdem ein Anhänger im Februar 2014 bei einem Zweitliga-Heimspiel einen Knallkörper gezündet hatte. Für die anderen Proficlubs ein wegweisendes Urteil im Kampf um die Sicherheit in den Stadien.
Was bringt das Urteil den Clubs?
Die Vereine können jetzt zwar grundsätzlich Krawallmacher haftbar machen. Dazu müssen sie die Täter - in Zusammenarbeit mit den Sicherheitskräften und mit Hilfe von Videomaterial - aber erst mal ermitteln. Die Täter haben viele Tricks, um nicht enttarnt zu werden: Sie sind meist vermummt, verstecken sich schon mal hinter Choreographien, wechseln die Kleidung. Zudem bietet der Rauch von Bengalos eine perfekte Tarnung.
Was sagen die Fans?
Die ersten Reaktionen sind negativ. „Unsere Kurve“ sprach von einer „großen Enttäuschung“ und von deutlichem Gesprächsbedarf. Die Fan-Organisation kritisiert vor allem, dass kein Unterschied gemacht wird zwischen „kontrolliert“ gezündeter Pyrotechnik und Vorfällen, wo Leib und Leben zu Schaden kommen können.
Wie reagierte der Deutsche Fußball-Bund?
Der DFB sieht das Urteil als großen Erfolg und als „wichtige Grundlage für mehr Sicherheit in den Stadien“. Wie die Vereine ist er dafür, das die „Schwarzen Schafe“ unter der Anhängerschaft bestraft werden.
Welche Vereine fielen in der Vergangenheit besonders negativ auf?
Spitzenreiter bei Geldstrafen für Fanvergehen in der abgelaufenen Saison 2015/2016 waren der VfL Wolfsburg mit 102 000 Euro, Eintracht Frankfurt (95 000) und der Hamburger SV (74 000). In der 2. Liga mussten Eintracht Braunschweig (56 000) und Fortuna Düsseldorf (55 000) am meisten bezahlen. Als Wiederholungstäter im Oberhaus gilt Eintracht Frankfurt. Die Hessen waren erst im Juli zu einer Geldstrafe von 70 000 Euro und einem Teilausschluss der Zuschauer verurteilt worden. Beim Pokalspiel im August in Magdeburg hatte es erneut Randale gegeben, das Urteil steht hier aber noch aus.
Ist das nur ein Problem der Proficlubs?
Nein, auch als problematisch geltende Ost-Vereine in der 3. Liga wurden 2015/2016 bestraft: Der 1. FC Magdeburg mit insgesamt 48 000 Euro, Hansa Rostock mit 46 000 Euro und der Hallesche FC mit 32 500 Euro.
Wird der DFB seine Praxis beim Verhängen von Geldstrafen nach dem BGH-Urteil ändern?
Wohl kaum, weil der DFB bereits bisher bei der Verhängung des Strafmaßes darauf achtet, wie intensiv der betroffene Verein die Täterermittlung betreibt. Dies kann strafmildernd wirken. Zudem macht das Sportgericht den Clubs immer wieder mehr Gewaltprävention und Fanarbeit zur Auflage. Ein Teil der Geldstrafen wird auch in diesen Bereich gesteckt.
Kann die Weitergabe von Geldstrafen die Abschreckung erhöhen?
Das ist ein Hauptgrund, warum die Vereine die Täter zur Kasse bitten wollen - und erfolgreiche Fälle oft auch veröffentlichen: Eine fünfstellige Summe trifft eine Privatperson aus dem Fanlager natürlich sehr viel härter als einen Profiverein - wenn diese der überführte Täter überhaupt bezahlen kann.
Welche Erfahrungen gibt es bereits damit?
Hannover 96 hat schon mehrfach versucht, Geldstrafen für das Fehlverhalten von Fans zurückzuholen. Teilweise mit Erfolg. Beim Europa-League-Spiel in Kopenhagen hatte im November 2011 ein 96-Anhänger Pyrofackeln entzündet, ein anderer war als Flitzer auffällig geworden. Die UEFA verhängte eine Strafe von 15 000 Euro gegen den damaligen Bundesligisten, der Club erhielt vor Gericht einmal 6000 Euro und einmal 2500 Euro von den Fans zurück. 2014 sorgte eine schwere Böller-Attacke beim Match in Wolfsburg für Aufsehen. Hannover wurde zu einer Geldstrafe von 50 000 Euro verdonnert und verklagte den Chinaböller-Werfer auf 20 000 Euro Schadenersatz.
Was macht der DFB mit dem Geld aus den Strafen?
Diese wandern jedes Jahr in verschiedene Fußball-Stiftungen wie die Sepp-Herberger-Stiftung, die Robert-Enke-Stiftung oder Fritz-Walter-Stiftung. Über die Verteilung entscheidet das DFB-Präsidium.