Verdächtiger wohl im Irak Mordfall Susanna: Festgenommener 35-Jähriger wieder frei
Wiesbaden (dpa) - Einer der Tatverdächtigen im Fall der ermordeten Susanna in Wiesbaden ist wieder auf freiem Fuß. Wie Oberstaatsanwalt Oliver Kuhn sagte, besteht nach neuesten Ermittlungserkenntnissen kein dringender Tatverdacht mehr gegen den Asylbewerber mit türkischer Staatsangehörigkeit.
Der 35-jährige habe das Justizgebäude bereits wieder verlassen und könne sich frei bewegen. Weitere Erkenntnisse erhoffen sich die Ermittler nun durch die Obduktion der Leiche der 14-Jährigen und der Auswertung von DNA-Spuren.
Zunächst waren die Ermittler davon ausgegangen, dass zwei Männer Susanna in Wiesbaden vergewaltigt und ermordet haben und nahmen den Flüchtling fest. Der andere Verdächtige, ein 20 Jahre alter irakischer Flüchtling, ist auf der Flucht. Ali B. wird im Irak vermutet. Er stehe weiterhin in dringendem Tatverdacht, sagte Kuhn.
Zwei Wochen war nach Susanna gesucht worden. Ihre Leiche war dann in einem Erdloch in einem schwer zugänglichen Gelände bei Wiesbaden gefunden worden.
Die Schülerin wurde erwürgt oder erdrosselt. Es habe eine „Gewalteinwirkung“ auf den Hals gegeben, erklärte der Leitende Oberstaatsanwalt Achim Toma, ohne weitere Details zu nennen. Die Ermittler gehen davon aus, dass das Mädchen ermordet wurde, um die Vergewaltigung zu vertuschen.
Die 14-jährige Susanna war am 22. Mai von ihrer Mutter als vermisst gemeldet worden. Sie war mit Freunden in der Wiesbadener Innenstadt unterwegs gewesen und abends nicht wie abgesprochen nach Hause zurückgekehrt. Laut Obduktion der Leiche soll sich die Tat bereits am Abend ihres Verschwindens ereignet haben.
Der tatverdächtige 20 Jahre alte Iraker sei vermutlich am vergangenen Donnerstag abgereist, berichtete der Wiesbadener Polizeipräsident Stefan Müller. Die Familie aus Vater, Mutter und sechs Kindern habe zuletzt zusammen in einer Flüchtlingsunterkunft in Wiesbaden gelebt. Sie sei nach bisherigen Erkenntnissen von Düsseldorf aus nach Istanbul und von dort aus weiter ins irakische Erbil geflogen.
Auf den Flugtickets seien andere Namen angegeben gewesen als auf den ebenfalls am Flughafen vorgelegten Aufenthaltspapieren für Deutschland, sagte Müller. Die Gruppe habe aber auch sogenannte Laissez-passer-Dokumente - eine Art Passierschein - in arabischer Sprache mit Passbildern dabei gehabt, die von der irakischen Botschaft ausgestellt worden seien. Am Flughafen seien nach den bisherigen Erkenntnissen die Passfotos, aber nicht die Namen abgeglichen worden.
Botschaften zum Beispiel können solche Passersatzpapiere ausstellen, wenn der Reisepass abhanden gekommen oder nicht mehr gültig ist. Ein zur Ausreise verpflichteter abgelehnter Asylbewerber kann Deutschland mit dem Papier schnell und unbürokratisch verlassen. Es berechtigt zur einmaligen Einreise und ist wenige Tage gültig. Laissez-passer kommt aus dem Französischen und bedeutet „Bitte durchlassen!“.
Der 20-Jährige war in diesem Jahr bereits mehrfach polizeilich aufgefallen. Neben Pöbeleien und Prügeleien soll sein Name auch im Zusammenhang mit der Vergewaltigung eines elfjährigen Mädchens aus der Flüchtlingsunterkunft gefallen sein, erklärte der Polizeipräsident. Die Hinweise hätten sich aber nicht erhärten können. Es habe daher keine Gründe für eine Inhaftierung gegeben.
Susanna soll sich öfter in der Flüchtlingsunterkunft in Wiesbaden-Erbenheim aufgehalten haben und den Bruder des tatverdächtigen Irakers näher gekannt haben, sagte der Polizeipräsident.
Der Asylantrag des 20-Jährigen war Ende 2016 abgelehnt worden. Da ein Rechtsanwalt dagegen eine Klage eingereicht habe, laufe das Verfahren noch.