Stichwort: Internationale Rechte von Flüchtlingen
Berlin (dpa) - Die Genfer Flüchtlingskonvention schützt Menschen, die „wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung“ verfolgt werden.
Das 1951 auf einer UN-Sonderkonferenz verabschiedete „Abkommen über die Rechtstellung von Flüchtlingen“ trat 1954 in Kraft. Zu den darin verbrieften Flüchtlingsrechten gehören der Schutz vor Diskriminierung, der freie Zugang zu Gerichten, die Ausstellung von Reisedokumenten und der Schutz vor Ausweisung.
Insgesamt 147 Staaten sind laut UN-Flüchtlingshilfwerk UNHCR bisher der Konvention oder dem Zusatz-Protokoll von 1967 beigetreten. Weder Konvention noch Protokoll ratifizierten bisher Indien, weitere Staaten Südasiens und mehrere arabische Länder. Dort bekommen Flüchtlinge oft keinen sicheren Aufenthaltsstatus, werden nur vorübergehend geduldet oder müssen in geschlossenen Lagern leben.
In Deutschland gibt es neben den völkerrechtlichen Verpflichtungen aus der Genfer Flüchtlingskonvention auch das im Grundgesetz garantierte Recht aus Asyl. International weichen die Asyl-Regelungen in den einzelnen Staaten deutlich voneinader ab. Mehrere lateinamerikanische Staaten haben „Whistleblower“ Edward Snowden Asyl aus „humanitären Gründen“ in Aussicht gestellt. Dagegen lehnten eine Reihe von anderen Staaten das Asylbegehren des 30-Jährigen nach inhaltlicher und juristischer Prüfung ab.