Stichwort: Terroristische Vereinigung

Freital (dpa) - Nach deutschem Recht ist eine terroristische Vereinigung ein dauerhafter Zusammenschluss von mehr als zwei Personen, um terroristische Straftaten zu begehen.

Darunter fallen Taten wie Mord, Totschlag, Völkermord oder Geiselnahmen unabhängig von den damit verfolgten Zwecken sowie weitere Taten wie etwa Brandstiftung, wenn damit im weitesten Sinne politische Ziele verbunden sind.

Die Bildung terroristischer Vereinigungen steht in der Bundesrepublik seit 1976 unter Strafe. Seitdem können nach Paragraf 129a im Strafgesetzbuch Mitglieder und Unterstützer terroristischer Vereinigungen auch dann mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden, wenn ihnen die Beteiligung an einer konkreten Straftat nicht nachzuweisen ist. Bei terroristischen Vereinigungen ist die Bundesanwaltschaft als Ermittlungsbehörde zuständig.