Umstrittene Verschärfungen: Das Asyl-Gesetzespaket
Berlin (dpa) - Der Bundestag hat ein Paket mit umfangreichen - und umstrittenen - Änderungen im Asylrecht beschlossen. Die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Albanien, Kosovo und Montenegro werden nach drei anderen Balkan-Staaten als weitere „sichere Herkunftsländer“ eingestuft, um Asylbewerber von dort schneller in ihre Heimat zurückzuschicken.
- Schutzsuchende aus diesen Ländern sollen bis zum Abschluss des Asylverfahrens in Erstaufnahmeeinrichtungen bleiben.
- Asylbewerber sollen insgesamt länger (bis zu sechs statt bis zu drei Monate) in den Erstaufnahmestellen wohnen und dort möglichst nur Sachleistungen bekommen.
- Geldleistungen soll künftig nur noch höchstens einen Monat im Voraus ausgezahlt werden.
- Abgelehnte Asylbewerber, die ausreisen müssen, dieser Pflicht aber nicht fristgerecht nachkommen, bekommen nur noch sehr eingeschränkte Leistungen.
- Nach Ablauf der Frist zur freiwilligen Ausreise darf der Termin einer Abschiebung nicht mehr angekündigt werden. Ziel ist, ein mögliches Untertauchen zu verhindern.
- Asylbewerber mit guten Aussichten auf ein Bleiberecht erhalten Zugang zu Integrationskursen.
- Der Abbau bürokratischer Hürden soll die Einrichtung neuer Asylunterkünfte erleichtern.
- Der Bund schafft die Voraussetzungen dafür, dass die Länder auf freiwilliger Basis eine Gesundheitskarte einführen können, mit der Asylbewerber direkt zum Arzt gehen können.