Hintergrund Was die GroKo-Pläne für den Geldbeutel der Bürger bedeuten
Berlin (dpa) - Union und SPD haben sich auf viele Pläne geeinigt, die direkte Auswirkungen auf den Geldbeutel der Bürger hätten - ein Überblick:
PARITÄTISCH FINANZIERTE KRANKENVERSICHERUNG:
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sollen wieder zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und -nehmern (paritätisch) finanziert werden. Der Gesamtbeitragssatz setzt sich zur Zeit aus einem festen allgemeinen Beitragssatz und einem flexiblen Zusatzbeitrag zusammen. Der feste Satz beträgt 14,6 Prozent und wird paritätisch finanziert, also je 7,3 Prozent von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Die Zusatzbeiträge von derzeit im Schnitt 1 Prozent müssen die Versicherten alleine schultern. Wenn die gesamten Beiträge geteilt würden, müssten Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils 7,8 Prozent bezahlen. Das wäre eine Entlastung der Arbeitnehmer um 0,5 Prozentpunkte vom Brutto. Bei 3200 Euro Durchschnittseinkommen pro Monat ergäbe sich also eine Brutto-Entlastung von 16 Euro.
MÜTTERRENTE:
Mütter, die vor 1992 drei oder mehr Kinder zur Welt gebracht haben, sollen künftig auch das dritte Jahr Erziehungszeit in der Rente angerechnet bekommen. Das Plus in der Tasche einer solchen Rentnerin hätte 2017 im Westen 31 Euro und im Osten knapp 30 Euro betragen.
GRUNDRENTE:
Heute sollten laut Rentenversicherung jene, deren monatliches Einkommen unter 838 Euro liegt, prüfen lassen, ob Anspruch auf Grundsicherung besteht. Künftig sollen Menschen, die Jahrzehnte gearbeitet, Kinder erzogen, Angehörige gepflegt haben, nach 35 Beitragsjahren 10 Prozent mehr als Grundsicherung bekommen. Es könnte für sie also - von Region zu Region unterschiedlich - rund 84 Euro mehr geben.
ARBEITSLOSENBEITRAG:
Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung soll um 0,3 Prozentpunkte gesenkt werden. Bei einem Durchschnittseinkommen von 3200 Euro können also 9,60 Euro gespart werden.
KINDERGELD:
Das Kindergeld soll in zwei Schritten um 25 Euro pro Kind und Monat erhöht werden. Der Kinderzuschlag für Einkommensschwache soll ebenfalls erhöht werden.
BAUKINDERGELD:
Familien sollen 1200 Euro je Kind und pro Jahr erhalten, über einen Zeitraum von zehn Jahren. Dies soll bis zu einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 75.000 Euro plus 15.000 Euro Freibetrag je Kind gewährt werden. Das Finanzministerium geht laut „Bild“-Zeitung (Dienstag) in internen Berechnungen davon aus, dass die neue Förderung jährlich mehr als 200.000 Familien zugutekommt.
STEUERN:
Eine Steuererhöhung kommt nicht. Im Gegenteil wollte die Union eigentlich die Steuerzahler um 15 Milliarden Euro im Jahr bei der Einkommensteuer entlasten. Dazu hätte sie aber die Länder gebraucht, die durch die Schuldenbremse stark eingeschränkt werden und wenig Lust zu Steuersenkungen zeigen. Daher soll die Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen jetzt über den Solidaritätszuschlag laufen, der zu 100 Prozent dem Bund zukommt. Bei einer Entlastung von insgesamt 10 Milliarden Euro für zu versteuernde Einkommen von 61.000 Euro pro Jahr für Alleinstehende und bis zu 122.000 bei Eheleuten. Bei einem durchschnittlichen Bruttolohn von zuletzt etwa 37.000 Euro würde ein Single damit rund 200 Euro jährlich sparen.