Maßnahmenkatalog Wie Belgien auf die Terrorgefahr reagiert

Brüssel (dpa) - Schärfere Gesetze, strengere Kontrollen und neue Möglichkeiten für Ermittler: Belgien hat auf die gestiegene Terrorgefahr reagiert - nicht erst seit den Anschlägen vom 22. März 2016.

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Ein Überblick über die wichtigsten Maßnahmen der vergangenen zwei Jahre:

MILITÄR AUF DEN STRASSEN: Ob an Sehenwürdigkeiten oder in Bahnhöfen und Flughäfen - vor möglichen Anschlagzielen patrouillieren Soldaten. Derzeit sind bis zu 1250 im Einsatz. Die ersten wurden bereits Anfang 2015 auf die Straßen geschickt. Damals hatten die Behörden als Reaktion auf die Entdeckung einer Terrorzelle im ostbelgischen Verviers die Anschlagswarnstufe auf das zweithöchste Niveau angehoben.

VORSORGEHAFT: Terrorverdächtige können seit einer Gesetzesänderung vom August 2016 deutlich leichter vorsorglich in Haft gehalten werden.

SCHÄRFERE STRAFEN FÜR ANSTIFTER: Wer Terroristen direkt oder indirekt zu Taten anstiftet, kann seit dem vergangenen Jahr deutlich leichter bestraft werden - mit bis zu zehn Jahren Gefängnis.

UMFANGREICHE DATENSAMMLUNG: Telekommunikationsunternehmen müssen seit Sommer 2016 bestimmte Kundendaten mindestens ein Jahr lang speichern und sie auf Antrag an Terrorfahnder herausgeben. Zudem sind Besitzer von bislang unregistrierten Prepaid-Karten für Handys aufgefordert, bis spätestens Juni dieses Jahres ihre Personendaten bei ihrem Mobilfunkunternehmen zu hinterlegen. Tun sie das nicht, kann die Karte nicht mehr genutzt werden.

ISOLATIONSHAFT FÜR TERROR-STRAFTÄTER: Um eine Radikalisierung von Gefangenen zu verhindern, wurden Gefängnisse im April 2016 angewiesen, alle Straftäter mit Terrorverbindungen bis zu 23 Stunden am Tag zu isolieren. Besonders gefährliche Terroristen wurden in speziell gesicherte Flügel der Gefängnisse in Ittre und Hasselt verlegt.

MEHR KONTROLLE: Der Zugang zum Brüsseler Flughafen wird seit dem Attentat am 22. März 2016 wesentlich stärker kontrolliert. Reisende und Besucher kommen nicht mehr ohne Sicherheitscheck ins Gebäude. Verdächtige Fahrzeuge werden bereits auf der Zufahrtsstraße kontrolliert, die Haltezone vor der Abflughalle wurde gesperrt.

BESTRAFUNG VON TERROR-TOURISMUS: Wer aus Belgien aus- oder dorthin einreist, um terroristische Straftaten zu begehen, kann seit Sommer 2015 deutlich einfacher bestraft werden. Das gilt zum Beispiel für Islamisten, die nach Syrien wollen, um sich dort der Terrormiliz Islamischer Staat anzuschließen.

ENTZUG DER STAATSBÜRGERSCHAFT: Ebenfalls bereits seit Mitte 2015 können verurteilte Terror-Straftäter ihre belgische Staatsbürgerschaft verlieren. Voraussetzung ist allerdings, dass der Betroffene noch eine andere Nationalität besitzt und zu mindestens fünf Jahren verurteilt wurde.