Hintergrund Wo die Vollverschleierung in Europa verboten ist
Wien (dpa) - Frankreich, Belgien, Österreich - immer mehr europäische Länder verbieten das öffentliche Tragen von Ganzkörperschleiern (Burka) und Gesichtsschleiern (Nikab). Fünf Beispiele:
FRANKREICH ist im April 2011 das erste europäische Land, das Vollverschleierungen in der Öffentlichkeit untersagt.
In BELGIEN gilt ein Verbot seit Juli 2011. Wer dort sein Gesicht im öffentlichen Leben so verhüllt, dass er nicht mehr zu identifizieren ist, muss im Extremfall mit mehreren Tagen Haft rechnen.
Die NIEDERLANDE kommen im November 2016 hinzu: In Krankenhäusern, Schulen und im öffentlichen Nahverkehr dürfen fortan keine Burkas und Nikabs mehr getragen werden, auf Straßen und Plätzen hingegen schon.
Auch in BULGARIEN ist das öffentliche Verhüllen verboten. Das Parlament verabschiedet 2016 ein Gesetz und begründet es mit der Verteidigung der nationalen Sicherheit in Zeiten von Terrorgefahr.
In DEUTSCHLAND sind Burka und Nikab nicht generell untersagt. Doch es gibt Einschränkungen: Als erstes Bundesland erlässt HESSEN 2011 ein Verbot, das aber nur im öffentlichen Dienst gilt. In NIEDERSACHSEN beschließt der Landtag im August, die Vollverschleierung an Schulen zu verbieten. Auch in BAYERN sind Gesichtsschleier seit Anfang August unter anderem in Schulen und Kindergärten untersagt.