Bahn betrogen: Bußgelder gegen Schienenhersteller
Bonn (dpa) - Das Bundeskartellamt hat wegen wettbewerbswidriger Absprachen gegen vier Produzenten und Lieferanten von Schienen Bußgelder in Höhe von knapp 125 Millionen Euro verhängt. Der Löwenanteil der Strafe entfällt auf eine Tochter des Industriekonzerns ThyssenKrupp.
Über viele Jahre hätten sich die Lieferanten gegenseitig nahezu konstante Quoten am Auftragsvolumen der Deutschen Bahn zugesichert, begründete der Präsident der Behörde, Andreas Mundt, am Donnerstag die Strafen. Betroffen sind auch Tochterfirmen von Vossloh und Voestalpine. Die Ermittlungen gegen weitere Unternehmen dauerten an, hieß es. Die Behörde werde nun die Untersuchungen auf andere Bereiche verlagern wie Schienen und Weichen für regionale und lokale Nachfrager.
Mit den nun erfolgten Bescheiden stehe zweifelsfrei fest, „dass die Deutsche Bahn über Jahre systematisch betrogen wurde“, erklärte der für Konzernsicherheit zuständige Bahn-Vorstand Gerd Becht. Von den beteiligten Firmen erwarte das Unternehmen einen „vollständigen Ausgleich“ des Schadens. Ansprüche auf Schadensersatz werde die Deutsche Bahn notfalls auch vor Gericht durchsetzen. Nach weiteren Angaben von Mundt zeige der Fall erneut, dass auch die Auftraggeber gerade bei Ausschreibungen im öffentlichen Bereich besonders wachsam sein sollten.
In einer Stellungnahme akzeptierte der ThyssenKrupp-Konzern, auf den mit 103 Millionen Euro der Hauptteil der Zahlungen entfällt, das Bußgeld. Das Unternehmen, das wie auch die anderen Beteiligten mit dem Kartellamt in dem Schienenfall kooperierte, sprach von einer eindeutigen Sachlage. Für zwei weitere Produktbereiche, in welchen die Ermittlungen noch andauern, seien Rückstellungen in Höhe von 30 Millionen Euro gebildet worden.
Auch Vossloh will nach Angaben eines Sprechers gegen die Bescheide keinen Einspruch einlegen. Den Hauptteil des Bußgelds würden ohnehin die früheren Eigentümer der Vossloh-Tochter Stahlberg Roensch zu tragen haben. Dieses Unternehmen hatten die Sauerländer erst 2010 übernommen.
Auf zwei Tochterfirmen der Voestalpine entfallen Bußgelder in Höhe von 8,5 Millionen Euro. Das Unternehmen hatte den Schienenfall beim Kartellamt als Kronzeuge ins Rollen gebracht. Die Quoten und Preisabsprachen wurden nach weiteren Angaben der Wettbewerbsbehörde zwischen 2001 und 2011 praktiziert.
Im Verlauf des Verfahrens hätten alle Unternehmen mit dem Bundeskartellamt im Rahmen einer Bonusregelung kooperiert. Hierdurch fielen die verhängten Bußgelder am Ende niedriger aus.