Bau-Tarifschlichtung beginnt Mitte April
Berlin (dpa) - Die Schlichtung für den Tarifkonflikt im Baugewerbe soll spätestens am 18. April beginnen. Der Vorstand der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) wolle bis zum 11. April die Anrufung des Schlichters beschließen, sagte ein Sprecher der Gewerkschaft der Nachrichtenagentur dpa.
Die Schlichtungsstelle unter Vorsitz des ehemaligen Bundeswirtschaftsministers Wolfgang Clement muss dann laut Schlichtungsordnung innerhalb von sieben Tagen zusammentreten.
Die Tarifverhandlungen für die bundesweit 700 000 Beschäftigten der Branche waren am Donnerstag geplatzt. Arbeitgeber und Gewerkschaft konnten sich nicht auf ein höheres Einkommensniveau und eine Angleichung der Mindestlöhne in Ost und West einigen. Die IG BAU fordert 5,9 Prozent mehr Geld. Die Arbeitgeber boten zuletzt ein Einkommensplus in zwei Stufen von je 2,0 Prozent an bei 24 Monaten Vertragslaufzeit sowie zwei Einmalzahlungen im Volumen von 0,5 Prozent.
Bei einer Protestkundgebung in Berlin mit 50 Teilnehmern nannte IG-BAU-Verhandlungsführer Dietmar Schäfers das Angebot völlig unzureichend. „Der Versuch, die Angleichung der Ost- an die Westlöhne auf Kosten der West-Beschäftigten zu erreichen, ist unmoralisch“, sagte er. Mit ihrer knauserigen Haltung bei der Erhöhung der Mindestlöhne um „gerade einmal“ 25 Cent im Osten schnitten sich die Bau-Arbeitgeber ins eigene Fleisch. Im Westen stehe noch nicht einmal fest, ob die Arbeitgeber überhaupt bereit seien, mehr Mindestlohn zu zahlen.
„Spätestens mit der EU-Freizügigkeit am 1. Mai gefährden die viel zu niedrigen Mindestlöhne den Wettbewerb“, stellte Schäfers fest. Je größer der Abstand von Mindestlöhnen zu den Tariflöhnen ausfalle, desto bessere Chancen hätten Billig-Konkurrenten, sich gegen tariftreue Betriebe durchzusetzen. Derzeit liegt der Mindestlohn im Osten bei 9,50 Euro und im Westen bei 10,90 Euro.
Die Schlichtungsstelle, der außer Clement Vertreter der IG BAU und der Arbeitgeberverbände HDB und ZDB angehören, muss spätestens 14 Tagen nach ihrem ersten Treffen ihre Arbeit abschließen. Das Schlichtungsergebnis wird gültig, wenn es die Beteiligten anschließend innerhalb von 14 Tagen annehmen.