EU-Gericht bricht die Macht der Saatgut-Weltkonzerne
Luxemburg/Brüssel (dpa) - Der Markt für Saatgut ist hart umkämpft. Wenige Weltkonzerne beherrschen ihn - und verdrängen kleine Bauern. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erlaubt Züchtern, alte Sorten zu vermarkten.
Die Auswirkungen des Richterspruchs sind umstritten, die Reaktionen kontrovers.
Die Richter bestätigten die geltenden EU-Regeln, wonach Bauern alte Gemüse- und Kartoffelsorten auch dann noch anbauen dürfen, wenn industrielle Hersteller sie nicht mehr anbieten.
Die Auswirkungen des Urteils sind umstritten: Nach Ansicht des Umweltverbandes BUND wurde der Agrar-Industrie mit ihrem Saatgut-Monopol „ein Strich durch die Rechnung gemacht“. Auch das Bundesverbraucherministerium wertete das Urteil als Schritt für den Erhalt der Sortenvielfalt. Kritiker bemängeln dagegen, dass es sich nur um Einzelfälle ohne breite Wirkung handle und die Vermarktungsverbote weitgehend bestehen blieben. Alte Sorten würden weiter verschwinden, klagte die Kampagne für Saatgut-Souveränität.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt ausdrücklich das Urteil. Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) sprach von einem „Sieg für die Artenvielfalt“ und geht davon aus, dass nun viele Sorten wieder gehandelt werden dürfen. Der Weg sei frei für Sorten wie die Kartoffel „Rosalie“, die Buschbohne „Hinrichs Riesen“ oder die „Lobbericher Möhre“, sagte AbL-Geschäftsführer Georg Janßen der dpa. Eine Zahl der betroffenen Züchter sei nicht bekannt.
Ein Fall wie die Kartoffelsorte „Linda“ ist laut AbL künftig nicht mehr möglich. 2004 hatte der Hersteller diese beliebte Sorte aus dem Saatgutregister genommen, damit Landwirte sie nicht lizenzfrei nutzen konnten. Bauern und Verbraucher protestierten. Der Interessenverband will durchsetzen, dass die Regeln vom Gemüse auf Getreide ausgeweitet wird. „Wir setzen auf den Widerstand der Bauern“, sagte Janßen.
Der Markt für Saatgut ist hart umkämpft und wird von einigen großen Konzernen zu etwa zwei Dritteln kontrolliert. Die bekanntesten sind der weltgrößte Agrar- und Biotechnikkonzern Monsanto, der wegen seiner gentechnisch veränderten Produkte umstritten ist, der Schweizer Agrarkonzern Syngenta und die US-Firma Dupont. In Deutschland gehören dazu Bayer (Teilkonzern Bayer CropScience) und BASF (Genkartoffel „Amflora“).
Laut EU-Recht dürfen unzertifizierte Sorten nicht in den Handel, sondern müssen in mindestens einem EU-Staat zugelassen sein. Da die Zulassung aber aufwendig und teuer ist, können sich dies meist nur große Unternehmen leisten. Seltene und regionale Sorten verschwinden daher immer mehr vom Markt.
Im konkreten Fall ging es um eine Klage des industriellen Saatgut-Hersteller Graines Baumaux gegen das in Frankreich entstandene bäuerliche Saatgut-Netzwerk Kokopelli. Das Netzwerk hatte Saatgut von mehr als 461 Sorten im Angebot, die nicht in offiziellen Sortenkatalogen eingetragen waren. Graines Baumaux klagte wegen unlauteren Wettbewerbs auf Schadenersatz und ein Vermarktungsverbot der Sorten, die nicht im amtlichen Saatgut-Katalog eingetragen waren.
Nach Ansicht der Richter sind die umstrittenen EU-Richtlinien gültig. Sie wahrten den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und sorgten dafür, dass die Produktivität steige, ein reichhaltiges Angebot an Pflanzengenen erhalten bleibe und der Binnenmarkt für Gemüsesaatgut wachse, lautet ihre Begründung.
Laut Richtlinie wird eine neue Sorte nur dann zum Katalog zugelassen, wenn sie „unterscheidbar“, „beständig“ und „hinreichend homogen“ ist. Ausnahmen gibt es für Sorten, die vom Aussterben bedroht sind („Landsorten“). Kleinbauern, Privatpersonen und kleine Agrarunternehmen dürfen diese auch ohne Zertifikat züchten und verbreiten. Vor Jahren hatten Bauernverbände diese Ausnahme bereits erkämpft, 2009 wurde sie dann in geltendes Recht umgesetzt - allerdings nur für Gemüse. Zudem gelten enge Beschränkungen auf Regionen und kleine Mengen.
Die Reaktionen waren gemischt. Die Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion Renate Künast sprach von einem „Sieg für die Artenvielfalt“. Das Gericht habe „gegen die internationalen Saatgutkonzerne entschieden, die wie Biopiraten weltweit Patente für die Hauptnahrungsmittel kapern.“ Ganz anders sieht dies die Kampagne für Saatgut-Souveränität: „Dieses Urteil schreibt die Begünstigung der Saatgut-Industrie und ihrer industriellen Pflanzensorten fort.“
Der Umweltverband BUND betonte, die biologische Vielfalt des Saatguts helfe, damit die Landwirtschaft sich an den Klimawandel anpassen könne. „Alte Sorten sind häufig widerstandsfähiger gegen Krankheiten, Schädlinge und Trockenheit als Hochleistungssaatgut“, sagte BUND-Agrarexpertin Reinhild Benning.
Nach Ansicht des Bundesverbands Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) schützt das Urteil Landwirte und Verbraucher. Es stelle sicher, dass weiter nur qualitativ hochwertige und gute Sorten auf den Markt kämen, sagte BDP-Geschäftsführer Carl-Stephan Schäfer.