EU-Kommission: Beihilfen für Nürburgring waren unzulässig
Brüssel/Mainz (dpa) - Brüssel stuft staatliche Subventionen für den Nürburgring und den Flughafen Zweibrücken als ungerechtfertigt ein. Für den Verkauf der insolventen Rennstrecke gibt die EU-Kommission aber grünes Licht - ebenso wie für die Beihilfen für den Airport Hahn.
Der Nürburgring hat staatliche Beihilfen von fast einer halben Milliarde Euro nach Ansicht der EU zu Unrecht erhalten. Die EU-Kommission erklärte die Finanzhilfen am Mittwoch in Brüssel für unvereinbar mit den EU-Regeln und verlangte deren Rückzahlung. Die obersten Wettbewerbshüter hatten Beihilfen von insgesamt 456 Millionen Euro unter die Lupe genommen. Den Verkauf der insolventen Rennstrecke an den Düsseldorfer Autozulieferer Capricorn billigte Brüssel hingegen.
Nach Ansicht der EU-Kommission waren die öffentlichen Fördermaßnahmen für die Rennstrecke, den Freizeitpark und die Hotels am Nürburgring unzulässig, weil sie den damaligen Eigentümern oder Betreibern einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil verschafften.
EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia sagte: „Im Falle des Nürburgrings verstießen die Fördermaßnahmen ganz klar gegen die Beihilfevorschriften.“ Das Geld kam vor allem vom Land Rheinland-Pfalz. Die Rennstrecke in der Eifel und sämtliche begünstigte Unternehmen sind inzwischen insolvent. Die EU-Kommission bemängelte, dass die deutschen Behörden keinen Umstrukturierungsplan für die Nürburgring-Gesellschaften in Brüssel vorgelegt hätten.
Zugleich stellte Brüssel fest, dass die Rennstrecke im Frühling 2014 „in einem offenen und transparenten Bietverfahren zu ihrem Marktwert“ an den Düsseldorfer Zulieferer gegangen sei. Der Kaufpreis betrug 77 Millionen Euro. „Somit haftet der Erwerber nicht für die Rückzahlung der unvereinbaren Beihilfen“, hieß es weiter.
Auch Investitions- und Betriebsbeihilfen für den insolventen pfälzischen Flughafen Zweibrücken in Höhe von 47 Millionen Euro seien unzulässig gewesen - schon wegen seiner Nähe zum 40 Kilometer entfernten Landeshauptstadt-Airport Saarbrücken. Einverstanden sind die EU-Wettbewerbshüter dagegen mit den staatlichen Finanzspritzen für den ebenfalls defizitären Hunsrück-Flughafen Hahn.
Almunia betonte: „Beihilfen dürfen keine Verschwendung von Steuergeldern sein.“ Allerdings können der Nürburgring und der Flughafen Zweibrücken wegen ihrer Insolvenz keine Rückzahlungen leisten. Steuergeld in dreistelliger Millionenhöhe gilt als verloren.
Die Entscheidungen fielen damit aus wie erwartet. Für die rot-grüne Landesregierung unter Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) sind sie ein gewaltiger Dämpfer - auch wenn vor allem die frühere SPD-Alleinregierung unter Ex-Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) im Brüsseler Fokus steht. Der Sozialdemokrat, der den Ausbau eines viel zu großen Freizeitparks am Nürburgring vorangetrieben hatte, wollte auf dpa-Anfrage keine Stellung nehmen.
Dreyer sagte der dpa mit Blick auf die Rennstrecke: „Ich bedauere die Entscheidungen, die zu diesen Fehlinvestitionen geführt haben.“ Zum Flughafen Zweibrücken bemerkte sie: „Das ist ein trauriger Tag für die Region.“ Es sei noch offen, ob hier ein privater Investor von Rückforderungen freigestellt werden könne.
Zugleich begrüßte sie die Zustimmung für den Nürburgring-Verkauf und die Hahn-Beihilfen. Die rund eine halbe Milliarde Euro, die Brüssel insgesamt moniert hatte, sei schlimm genug. Dreyer versicherte aber: „Für die Steuerzahler kommt nichts Weiteres mehr hinzu.“