Millionen betroffen Minijobber haben wenig Rechte und wenig Lohn

Berlin (dpa) - Viele der rund sieben Millionen Minijobber in Deutschland leiden unter schlechten Arbeitsbedingungen - andere schätzen die Möglichkeit eines Hinzuverdienstes. Das zeigt eine neue große Minijob-Studie.

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Ein Überblick:

Wer arbeitet im Minijob?

Zu 63 Prozent sind es Frauen. Rund ein Drittel der Minijobber sind sonst vor allem Hausfrau oder -mann, jeder Fünfte ist Schüler oder Student. 17 Prozent sind aber Vollzeitbeschäftigte. Ein Drittel der Minijobber hat ausländische Wurzeln. Einen Verdienst exakt bis zur Lohngrenze von 450 Euro bekommen 14 Prozent.

Warum arbeiten Menschen im Minijob?

65 Prozent wegen der Möglichkeit, etwas hinzuzuverdienen. 15 Prozent geben Berufserfahrung als Motivation an. 14 Prozent meinen, nichts anderes gefunden zu haben. Flexiblere Arbeitszeiten und die Vereinbarkeit von Job und Familie spielt für jeweils mehr als jeden Zehnten die entscheidende Rolle.

Verdienen Minijobber zu wenig?

Zumindest die gesetzliche Untergrenze des Mindestlohns wird in den meisten Fällen eingehalten - in 12 Prozent der Fälle wurde die zum Befragungszeitpunkt bei 8,50 Euro liegende Lohnuntergrenze aber unterschritten. 30 Prozent der Arbeitgeber geben an, auf Grund der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns die Löhne erhöht zu haben. 19 Prozent haben die Arbeitszeit reduziert.

Ist der Minijob ein Sprungbrett in einen normalen Job?

Laut der Befragung ist für zwei Drittel der Arbeitgeber der ausschlaggebende Grund für das Angebot von Minijobs, dass diese von den Beschäftigten gewünscht werden. 13 Prozent sagen, Minijobs nach Einführung des Mindestlohns durch Voll- oder Teilzeitstellen ersetzt zu haben. Die Bereitschaft zur Umwandlung von geringfügigen Jobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung liegt bei den Arbeitgebern nach deren Angaben zwischen 50 Prozent bei kleineren Betrieben und 83 Prozent bei Firmen mit mehr als 150 Beschäftigten.

Wie sehen die Gewerkschaften die Lage der Minijobber?

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) mahnt, es sei die am weitesten verbreitete Form prekärer Beschäftigung. Viele Verkäuferinnen im Einzelhandel würden zum Beispiel in ihrem Job als Arbeitnehmer zweiter Klasse hin- und hergeschoben. „Dabei geht es meist gar nicht nur darum, ein paar Euro dazuzuverdienen“, sagt DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach.

Nehmen Minijobber ihre Rechte in Anspruch?

Bei weitem nicht immer. 18 Prozent bekommen keine Lohnfortzahlung bei Krankheit. 20 Prozent der Arbeitgeber sagen, sie gewähren Minijobbern keinen bezahlten Urlaub. Kein Entgelt an Feiertagen bekommen 40 Prozent der Befragten.

Welche Verbesserungen für Minijobber sind denkbar?

Die SPD-geführte und gerade im Wahlkampf befindliche Regierung in Nordrhein-Westfalen, die die Studie beim Essener Institut RWI in Auftrag gegeben hat, erwägt strengere Regeln und Bußgelder für Arbeitgeber etwa bei zu geringer Bezahlung. Der DGB fordert grundlegendere Änderungen. „Jede Art von Beschäftigung gehört in den Schutz der Sozialversicherungen“, sagt Buntenbach. Statt Pauschalen müssten Beiträgen in die Sozialversicherung individuell zurechenbare Ansprüche gegenüberstehen. „So würden auch Menschen in "kleiner Teilzeit" voll in die soziale Sicherung einbezogen.“