„Kein Mehrwert“ Neues Anti-Geldwäsche-Register umstritten

Berlin (dpa) - Im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung fällt die Bewertung des vor sechs Monaten gestarteten Transparenzregisters für Unternehmenskonstrukte gemischt aus. Nach Angaben des Finanzministeriums wurden bisher 3132 Anträge auf Einsicht gestellt.

„Kein Mehrwert“: Neues Anti-Geldwäsche-Register umstritten
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Aber längst nicht alle Finanzbehörden machen Gebrauch von dem Register, das bei der Aufdeckung von Steuertricks und Geldwäsche helfen soll. Neben Behörden und dort registrierten Personen/Firmen nahmen auch 567 „berechtigte“ Personen und Organisationen Einsicht, denen dies im Rahmen enger Regeln erlaubt ist, darunter Journalisten und Nichtregierungsorganisationen. Der Zugang zum Register ist stark begrenzt, um das Ausspionieren von Firmengeflechten zu verhindern.

Insgesamt gibt es bisher 55.504 Einträge zu in Deutschland tätigen Unternehmen. Mit dem neuen Register, das seit 27. Dezember 2017 in Kraft ist, sollen auch die Hintermänner verschachtelter Unternehmenskonstruktionen sichtbar werden - selbst wenn sie im Ausland sitzen. Das ist auch zur Vermeidung von Geldwäsche zum Beispiel im Immobiliensektor wichtig. Das Transparenzregister ist angesiedelt beim Bundesverwaltungsamt.

Es müssen alle Beteiligten von Unternehmen, Genossenschaften und Stiftungen verzeichnet sein, die mehr als 25 Prozent der Kapital- oder Stimmanteile an einer Gesellschaft/einem Unternehmen halten. Wer sich nicht einträgt, dem drohen Geldbußen von bis zu 100 000 Euro, bei schweren Verstößen von bis zu einer Million Euro.

„In seiner jetzigen Form hat das Transparenzregister keinen Mehrwert, da es nicht uneingeschränkt öffentlich zugänglich ist und zu viele Schlupflöcher enthält, die eine Verschleierung der Eigentümer weiterhin ermöglichen“, sagte Finanzexpertin Marina Popzov von Transparency International der Deutschen Presse-Agentur.

Transparency-Expertin Popzov betonte, wichtig sei eine Offenlegung auch der wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen, Stiftungen und Trusts, schon mit einem Anteil von 10 Prozent - und eine globale Vernetzung aller nationalen Register. Unternehmen wiederum fürchten, dass auch Konkurrenten die Besitzverhältnisse ausforschen könnten.

Der Vorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft, Thomas Eigenthaler, zieht eine positivere Bilanz: „Das Transparenzregister ist absolut notwendig, um die Hintermänner von Firmenkonstrukten schneller ausfindig zu machen.“ Gerade die Steuerfahndung tue sich damit leichter, um Briefkastenfirmen und phantasievolle Steuerkonstrukte zu entlarven, sagte Eigenthaler, dessen Gewerkschaft rund 70 000 Beschäftigte in der deutschen Finanzverwaltung vertritt. Das Register erleichtere auch die Zusammenarbeit von Steuerfahndung und Strafverfolgungsbehörden.

Es gibt aber Hinweise, dass gerade bei Immobiliendeals immer wieder Einträge vermieden werden oder nur unvollständig sind. „Beim Immobiliensektor handelt es sich aufgrund der dort vorhandenen hohen Transaktionsvolumina um einen Sektor mit herausgehobenem Risiko“, hieß es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Grünen-Anfrage.

Von allen Verfahren zur Organisierten Kriminalität im Jahr 2016 gebe es bei sieben Prozent der Fälle „Geldwäscheaktivitäten mittels Investitionen in Immobilien“. Besonders im Verdacht: Russische und italienische Mafiagruppen.

Hintergrund für die Schaffung des Registers war die Aufdeckung Hunderttausender anonymer Briefkastenfirmen im Zuge der „Panama Papers“-Enthüllungen. Das Register war Teil der Gesetzespläne zur Umsetzung der 4. Europäischen Geldwäscherichtlinie. Damit wurde auch die Anti-Geldwäscheeinheit FIU unter das Dach des Zolls verlagert. Diese war bisher beim Bundeskriminalamt angesiedelt.