Niederlage vor Gericht für Ex-HRE-Aktionäre
München (dpa) — Die früheren Aktionäre der verstaatlichten Immobilienbank Hypo Real Estate erhalten vom Bund keinen finanziellen Nachschlag für ihre Anteile.
Das Landgericht München wies eine Klage von rund 270 ehemaligen Anlegern gegen die Höhe der Abfindung bei der Zwangsverstaatlichung des Konzerns am Freitag zurück. Die Summe von 1,30 Euro je Aktie sei sachgerecht gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Helmut Krenek.
Ein ehemaliger Aktionär brach nach der Verkündung der Entscheidung in Tränen aus und musste vom Justizpersonal beruhigt werden. Rechtsanwältin Daniela Bergdolt kündigte an, eine Beschwerde vor dem Oberlandesgericht zu prüfen.
Der Bund hatte die HRE nach Milliardenverlusten im Jahr 2008 vor der Pleite gerettet und ein Jahr später gegen den Willen der ehemaligen Anleger verstaatlicht. Dagegen zogen zahlreiche Anleger vor Gericht.
Prominentester Kläger in dem Verfahren war der US-Investor Christopher Flowers, der sich als Großaktionär der HRE vehement gegen die Vorgehensweise des Staates gewehrt hatte und mit seinen Aktien rund eine Milliarde Euro verlor.
Richter Krenek sah nach der stundenlangen Befragung eines Gutachters im dem Prozess aber keine Hinweise darauf, dass die Höhe der Entschädigung angesichts der Lage der HRE zu niedrig angesetzt war.
Dass der Börsenkurs der Aktie vor der Verstaatlichung höher als 1,30 Euro lag, sei für die Höhe der Abfindung nicht relevant gewesen. Entscheidend für die Berechnung sei vielmehr der durchschnittliche Börsenkurs in den drei Monaten vor der Bekanntgabe des Zwangsauschlusses der Kleinanleger (Squeeze Out) gewesen.
Rechtsanwältin Bergdolt zeigte sich enttäuscht und sprach von einer Entscheidung mit gesellschaftspolitischer Relevanz. „Jedem Deutschen wird geraten, Aktien für die Altersvorsorge zu kaufen.“ Dieses Vertrauen werde erschüttert, wenn mit Anlegern so umgegangen werde.
„Wer traut sich jetzt noch, in Aktien zu investieren?“ Die HRE habe früher als grundsolides Unternehmen im Leitindex DAX gegolten - den Aktionären könne daher keinesfalls Zockerei vorgeworfen werden.
Der ehemalige Aktionär Bohdan Kalwarowskyj hatte die HRE-Aktien für seine vier Kinder gekauft und rund 20 000 Euro verloren. Noch teurer wurde aber sein juristischer Kampf gegen das staatliche Vorgehen, in den er in den vergangenen Jahren viel Zeit und Geld investiert hat.
„Die Kosten gehen langsam in Richtung 100 000 Euro“, sagte er am Rande des Prozesses. Aufgeben will er trotzdem nicht, kündigte er nach der Entscheidung des Gerichts an. Ihm gehe es um die grundsätzliche Frage: „Was darf der Staat?“