So kinderfreundlich kann das Finanzamt sein
Familien können viele Steuervorteile nutzen, wenn sie ein paar Tipps beachten.
Düsseldorf. Wenn Familien mit Kindern ihre steuerlichen Verhältnisse richtig gestalten und ein paar Tipps beachten, sparen sie bares Geld.
Geldtipp
So können Eltern etwa bis zu zwei Drittel der Kosten für einen Kindergartenplatz steuerlich absetzen. Bei der Steuererklärung 2011 kann es dabei Schwierigkeiten geben, wenn das Kind noch nicht drei Jahre alt ist. Kinderbetreuungskosten waren bis dahin nur abzugsfähig, wenn beide Eltern berufstätig, in Ausbildung, krank oder behindert waren.
Bei Azubis gilt: Wenn Eltern die Beitragszahlungen zur Kranken- und Pflegeversicherung für ihr Kind übernehmen und als Sonderausgaben absetzen, fordert das Finanzamt häufig einen Nachweis, dass diese Zahlungen tatsächlich von den Eltern geleistet wurden.
Das wird schwierig, wenn die Beiträge bereits von der Ausbildungsvergütung des Kindes einbehalten wurden. Eltern sollten in einem solchen Fall auf die Kurz-Information der Oberfinanzdirektion Münster verweisen (Kurz-Info ESt Nr. 14/11 v. 25.05.2011). Danach genügt es, wenn die Eltern ihrer Unterhaltsverpflichtung nachgekommen sind.