„Spiegel“: Makler wollen vors Verfassungsgericht ziehen

Berlin (dpa) - Nach der Einigung der Koalition auf neue Regeln im Mietrecht hat der Immobilienverband IVD nach „Spiegel“-Informationen Widerstand angekündigt.

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Der Verband will demnach gegen das geplante „Bestellerprinzip“ beim Einsatz von Maklern vorgehen und vors Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ziehen, sobald die Regelungen in Kraft getreten sind. Bei den Maklergebühren gilt künftig das Prinzip: „Wer bestellt, der bezahlt.“ Makler werden künftig von demjenigen bezahlt, in dessen Auftrag er arbeitet. Bisher wurden die Gebühren in der Regel dem Mieter in Rechnung gestellt.

Wie der „Spiegel“ schreibt, bezweifelt der IVD die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfs. Der Verband beruft sich dabei auf ein Gutachten des Mainzer Staatsrechtlers Friedhelm Hufen. Darin betrachtet der Jurist die Regelung als „schwerwiegenden Eingriff in die Berufsfreiheit“. Der Gesetzgeber wolle offenbar nicht nur die Honorare der Makler beschränken, sondern sie aus einem großen Marktsegment regelrecht verdrängen.

Zusammen mit den neuen Regelungen für die Maklerleistungen will die schwarz-rote Bundesregierung den Schutz vor drastischen Mieterhöhungen verbessern. Dazu hatte sich Justiz- und Verbraucherminister Heiko Maas (SPD) jüngst mit den Spitzen von Union und SPD geeinigt. Bei Neuvermietungen in besonders begehrten Gegenden darf die Miete demnach künftig das ortsübliche Niveau nur noch um maximal zehn Prozent übersteigen. Ausgenommen sind Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen. Die Regelungen sollen noch in der ersten Jahreshälfte 2015 in Kraft treten.