Urlaubstage je nach Alter? Jein!

Das BAG hat die Klage einiger Mitarbeiter eines Schuhherstellers abgewiesen.

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Ältere Mitarbeiter bekommen in manchen Betrieben mehr Urlaub als ihre jüngeren Kollegen. Zu Recht? Unter bestimmten Bedingungen ja, entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Etwa in einem Produktionsbetrieb bei körper- lich schwerer Arbeit zum Schutz älterer Arbeitnehmer.

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Geklagt hatten sieben Mitarbeiter des Schuhherstellers Birkenstock im Alter von 45 bis 56 Jahren. In den Arbeitsverträgen sind 34 Urlaubstage vereinbart, doch gewährt das Unternehmen seinen Mitarbeitern ab dem 58. Geburtstag zwei weitere Urlaubstage im Jahr. Die Kläger fühlen sich wegen ihres Alters diskriminiert und verlangen ebenfalls 36 Urlaubstage.

Birkenstock verteidigt sein Vorgehen mit einer Fürsorgepflicht für ältere Arbeitnehmer. Sie bräuchten für die teils schwere und körperlich ermüdende Arbeit längere Erholungszeiten als jüngere Mitarbeiter. Das Bundesurlaubsgesetz kennt dagegen keinen Unterschied nach Alter. Dort heißt es nur: „Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.“

Der neunte Senat hat die Auffassung der Kläger nicht geteilt und ist den Vorinstanzen gefolgt. Zwar würden junge und ältere Beschäftigte ungleich behandelt. Doch billigten die Richter dem Arbeitgeber einen Gestaltungsspielraum zum Schutz älterer Mitarbeiter zu. Den habe das Unternehmen mit der Annahme, die Älteren bräuchten wegen der schweren Arbeit in der Produktion längere Erholungszeiten, nicht überschritten, wenn es ihnen dabei zwei Tage Zusatzurlaub gewähre.

Das Bundesarbeitsgericht hatte 2012 die Altersstaffel beim Urlaub im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen gekippt. Die dortige Regelung hatte viel früher angesetzt: Bis zum 30. Lebensjahr bekamen die Beschäftigten 26 Tage Urlaub, bis 40 Jahre 29 Tage und danach 30 Tage. Der neunte Senat sah darin einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, weil jüngere Angestellte wegen ihres Alters benachteiligt würden.

Dafür gibt es keine generelle Regel; vielmehr muss dies im Einzelfall entschieden werden. Für Büroarbeiten könnte die Abwägung anders ausfallen als bei schwerer körperlicher Arbeit in der Produktion. Auch kommt es wohl darauf an, wie viel Zusatzurlaub ein Unternehmen älteren Mitarbeitern gibt.

Das können Arbeitgeber und Gewerkschaften nicht genau sagen. Doch ihren Angaben nach sind solche Alters- staffeln seltener geworden. Nach Auskunft der IG Metall gibt es in den von ihr ausgehandelten Tarifverträgen keine solchen Regelungen. Bei Verdi hieß es, dass in den vergangenen Jahren etliche Tarifverträge bereinigt worden seien — etwa im Handel. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeber empfiehlt seit längerem eine Umstellung, etwa nach Dauer der Betriebszugehörigkeit.