Frist läuft ab Ab 1. März gilt das neue Versicherungskennzeichen für Mopeds

Henstedt-Ulzburg (dpa/tmn) - Ab dem 1. März gilt nur noch das neue blaue Versicherungskennzeichen für Roller, Mofas und Mopeds bis 50 Kubikzentimeter. Auch einige E-Bikes und über 25 km/h schnelle Pedelecs benötigen so ein Kennzeichen.

Frist läuft ab: Ab 1. März gilt das neue Versicherungskennzeichen für Mopeds
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Das bisherige schwarze Kennzeichen ist dann abgelaufen. Darauf macht der Bund der Versicherten (BdV) aufmerksam. Mit dem Kennzeichen weisen die Zweiradfahrer auf ihre gültige Kfz-Haftpflichtversicherung hin, ohne die sie ihr Fahrzeug nicht fahren dürfen. Die neuen Schilder gibt es über den Versicherer. Die jeweils gültigen Farben ändern sich jährlich.