Im Urlaub zu schnell gefahren Auf Bußgeldbescheide aus dem Ausland rasch reagieren

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Bußgeldbescheide aus dem EU-Ausland können auch in Deutschland vollstreckt werden. In der Regel ist das ab 70 Euro inklusive Verfahrenskosten der Fall, teilt der Automobilclub von Deutschland (AvD) mit.

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Auf Post aus dem Ausland sollten Autohalter sofort reagieren und gegebenenfalls Einwände erheben - etwa dann, wenn sie nicht selbst der Fahrer waren. Ist der Bescheid erst einmal rechtskräftig, könne es im Einzelfall sein, dass bestimmte Einsprüche wegen Verzugs nicht mehr akzeptiert werden.

Länder wie etwa Frankreich, Holland oder Italien versenden Schreiben und Bescheide für Deutschland in deutscher Sprache. Oft geben Codenummer auch den Zugang zu Unterlagen auf den Onlineseiten der Behörden frei. Ein Anwalt hilft im Zweifel bei der Beurteilung. Rechtskräftige Bescheide stellt dann das Bundesamt für Justiz in Bonn zu, das die Gelder für die ausländischen Behörden eintreibt. Dann sollten Autofahrer spätestens schnellstmöglich Einwände vorbringen.

Fahrverbote, Führerscheinentzüge oder Punkte aus dem Ausland werden in Deutschland nicht geahndet. Haftstrafen wie etwa aus der Schweiz wegen hohen Tempoüberschreitungen können aber im Einzelfall auch in Deutschland vollzogen werden.

Will ein Polizist einen Autofahrer im Ausland ein Knöllchen bezahlen lassen, sollte der Fahrer im Zweifel die Zahlung „höflich zurückweisen“ und ein Verfahren abwarten. Es könne dann allerdings sein, dass der Polizist eine Art Kaution erheben muss, für die Autofahrer unbedingt eine Quittung verlangen sollten.