Der Gesetzgeber schreibt sie nach vorne und hinten, an den Pedalen sowie seitlich in den Rädern vor.
Laut Straßenverkehrszulassungsordnung sind mindestens zwei um 180 Grad versetzt montierte gelbe Speichenrückstrahler in den Speichen des Vorder- und Hinterrades erforderlich. Dort können sie nur dann entfallen, wenn die Flanken der Reifen über reflektierende Flächen verfügen. Doch gerade die nutzen sich laut DVR über die Zeit ab und verlieren an Leuchtkraft.