Beim Gebrauchtwagenkauf: HU-Prüfbericht muss original sein

Erfurt (dpa/tmn) - Wer einen Gebrauchtwagen kaufen will, sollte sich den Prüfbericht der jüngsten Hauptuntersuchung (HU) vom Verkäufer geben lassen - und zwar am besten im Original. Alternativ reicht auch eine bestätigte Zweitschrift.

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„Wird nur eine Kopie vorgelegt, sollte man misstrauisch werden“. Davor warnt Ute Schönfeld vom Tüv Thüringen. Derzeit häuften sich Berichte über gefälschte Tüv-Bescheinigungen.

Auch der Blick auf die Plakette auf dem Nummernschild kann Aufschluss über eine Fälschung geben: Die aufgedruckten Ziffern sollten sich beim Original leicht erheben. Im Zweifel kann die vorgeblich ausstellende Prüforganisation auch anhand der Fahrgestellnummer die Echtheit eines Prüfberichts ermitteln.