Hauptuntersuchung Campinggasanlage bei Caravan und Wohnmobil prüfen
Losheim am See (dpa/tmn) - Alle zwei Jahre müssen Besitzer von Wohnmobilen und Caravans ihre Campinggasanlage checken lassen. Das gilt außerdem vor der ersten Inbetriebnahme, rät die Sachverständigenorganisation KÜS.
Dazu eignet sich etwa eine Fachwerkstatt, die berechtigt ist, eine entsprechende Prüfbescheinigung auszustellen. Diese ist auch für die Versicherung wichtig. Außerdem setzen viele Betreiber von Campingplätzen die Prüfung für Wohnmobile und Caravans voraus.
Bei der Hauptuntersuchung bekommt der Halter eines Wohnmobils unter Umständen keine Prüfplakette, wenn der Nachweis fehlt. Denn das gilt als erheblicher Mangel bei solchen Modellen, die keine bauliche Trennung von Wohnraum und Fahrgastraum haben. „Immer da, wo Gas in den Fahrgastraum strömen könnte, ist es relevant für die HU“, sagt Thomas Schuster von der KÜS. „Beim Anhänger besteht keine Verbindung zum Fahrgastraum, weswegen die Gasprüfung für die HU-Plakette nicht relevant ist.“