Darf man auf der ruhigen Landstraße auf Ideallinie fahren?

Essen (dpa/tmn) - Auto- und Motorradfahrer testen ihr Können von Zeit zu Zeit auf Landstraßen. Kurven schneiden ist da beliebt. Doch aufgepasst: Solche Manöver sind nicht nur gefährlich, sondern auch unzulässig.

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Kurven zu schneiden ist nicht nur gefährlich, sondern auch verboten. Darauf weist der TÜV Nord hin. Damit sei auch das Fahren auf der Ideallinie nicht zulässig. Der Begriff meint vor allem im Motorsport eine gedachte Linie, die auf der Rennstrecke den schnellsten und kürzesten Weg ins Ziel beschreibt.

Rechtlich begründet ist das Verbot des Kurvenschneidens laut TÜV in der Straßenverkehrs-Ordnung. Demnach muss immer möglichst weit rechts gefahren werden - nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden oder bei Unübersichtlichkeit. Zudem muss sich jeder Verkehrsteilnehmer so verhalten, dass „kein anderer gefährdet“ wird. Wer das Rechtsfahrgebot missachtet und mit einem entgegenkommenden Fahrzeug kollidiert, haftet zumindest zum Teil für die Unfallfolgen.

Ob es auf der Straße in der Kurve eine durchgezogene Linie gibt oder nicht, spielt für das Rechtsfahrgebot keine Rolle. Denn es handelt sich beim Fahren der Ideallinie ja nicht um ein Überholmanöver, das bei einer gestrichelten Linie erlaubt wäre, sondern um unerlaubtes Kurvenschneiden.