Die digitale Kfz-Zulassung Kfz-Zulassung: Wichtige Hilfestellungen für die Online-Zulassung
Ein neues Auto ist auch zwangsläufig mit dem Gang zur Zulassungsbehörde verbunden. Heutzutage gibt es jedoch die Möglichkeit sein Fahrzeug mithilfe der online Zulassung anzumelden.
Des Weiteren können Fahrzeuge online abgemeldet und umgeschrieben werden, benötigt werden lediglich der neue Personalausweis, welcher über die eID-Onlinefunktion verfügen muss und verdeckte Sicherheitscodes auf dem Fahrzeugschein sowie auf dem Fahrzeugbrief. Die Zahlung erfolgt unkompliziert mittels der Kredit- oder EC-Karte. Doch wie funktioniert die Online-Zulassung und welche Möglichkeiten bietet dieser Service?
Online-Zulassung: Wie funktioniert die Erstzulassung?
Die digitale Kfz-Zulassung ermöglicht es Haltern sowohl eine Erstzulassung als auch eine Fahrzeugumschreibung durchzuführen. Jedoch bieten in der heutigen Zeit noch nicht alle Zulassungsstellen diesen Service an, lediglich zwei von drei Behörden können Fahrzeughaltern ein umfassendes Angebot unterbreiten. Des Weiteren gilt es zu beachten, dass dieser online Service zum jetzigen Zeitpunkt nur die Zulassung von allgemeinen Kennzeichen ermöglicht. Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens oder eines anderen Sonderkennzeichens ist dieser Service aktuell noch nicht verfügbar.
Die Online-Zulassung erfolgt über die Internetseite der jeweiligen Zulassungsstelle, wo sich der Fahrzeughalter zu Beginn identifizieren muss. Diese Identifikation erfolgt mithilfe des neuen Personalausweises, welcher zwingend über die eID-Onlinefunktion verfügen muss. Bei der Erstzulassung muss nun im nächsten Schritt die Fahrzeug-Identifizierungsnummer, kurz FIN, eingegeben werden und anschließend der Sicherheitscode. Dieser befindet sich auf dem Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) und muss vorab aufgedeckt werden. Im Anschluss erfolgt die Eingabe der eVB-Nummer, welche bei der Versicherung erhältlich ist und Aufschluss über die Kfz-Haftpflichtversicherung gibt. Nun erfolgt die Eingabe der Bankverbindung und die damit verbundene Erteilung des SEPA-Lastschriftmandates für die Kraftfahrzeugsteuer. Waren diese Schritte erfolgreich, muss nun ein freies Kennzeichen ausgewählt werden. Die Auswahl eines Wunschkennzeichens ist bei der digitalen Zulassung jedoch genauso möglich, wie bei der herkömmlichen Anmeldung in der Zulassungsbehörde. Im Vorfeld das bevorzugte Kennzeichen einfach reservieren und bei der online Zulassung angeben. Anschließend werden die Daten überprüft und es erfolgt die Zahlung mittels der EC- oder Kreditkarte. Die Zahlungsmöglichkeiten können je nach Zulassungsstelle verschieden sein.
Abschließend sollten alle Angaben noch einmal auf ihre Richtigkeit überprüft werden, bevor sie bestätigt werden. Der Antrag auf die Erstzulassung des Fahrzeuges wird nun seitens der Zulassungsbehörde geprüft. War die Prüfung erfolgreich, werden der Zulassungsbescheid sowie die Zulassungsbescheinigungen und die Klebesiegel auf dem Postweg an den neuen Halter versendet. Die Plakettenträger, welche Auskunft über die Hauptuntersuchung geben, sowie die Klebestempel müssen nun nur noch auf die Kennzeichen geklebt werden, damit das Fahrzeug ordnungsgemäß am Straßenverkehr teilnehmen darf.
Umschreibung und Abmeldung online
Für die Abmeldung eines Kraftfahrzeuges müssen sowohl die Kennzeichen als auch die aufgedeckten Sicherheitscodes auf dem Fahrzeugschein sowie der Kennzeichen eingegeben werden. Handelt es sich bei dem Kennzeichen um ein Wunschkennzeichen und soll dieses zu einem späteren Zeitpunkt erneut verwendet werden, empfiehlt es sich, dieses zu reservieren. Nach der erfolgreichen Eingabe erfolgt die Gebührenzahlung mithilfe der angebotenen online Zahlungsmöglichkeit. Abschließend werden alle Angaben erneut überprüft und bestätigt, sodass eine online Abfrage der erfolgreichen Abmeldung erfolgen kann.
Für die Umschreibung eines Fahrzeuges werden neben dem Fahrzeugschein und der eVB-Nummer auch der Fahrzeugbrief sowie ein gültiger TÜV-Bericht benötigt. Des Weiteren muss ebenfalls die Bankverbindung des neuen Fahrzeughalters angegeben werden, damit die Kraftfahrzeugsteuer eingezogen werden kann.