Freigegebenen Seitenstreifen wie rechte Fahrspur nutzen

München (dpa/tmn) - Normalerweise ist der Seitenstreifen der Straße nur für Notfälle gedacht - Zeitweise kann er aber auch zeitweise als Fahrstreifen umgenutzt werden. Dann gelten die normalen Verkehrsregeln.

Wenn auf Autobahnen der Seitenstreifen für den Verkehr freigegeben ist, gilt auch dort das Rechtsfahrgebot. Der Seitenstreifen sollte dann von allen Verkehrsteilnehmern wie sonst die rechte Fahrspur genutzt werden, berichtet die Zeitschrift „ADAC Motorwelt“ in ihrer aktuellen Ausgabe. Die durchgezogene Linie darf zum Ein- und Ausscheren überfahren werden. Während der Freigabe beträgt die Höchstgeschwindigkeit auf allen Fahrstreifen maximal 100 km/h. Auf viel befahrenen Autobahnen soll durch die Freigabe des Seitenstreifens der Verkehr entzerrt werden.