Führerschein mit Behinderung: Das muss man beachten

Essen (dpa/tmn) - Menschen mit Behinderung müssen beim Erwerb eines Führerscheins einige Sonderregelungen beachten. Zuerst wird ein Gutachten erstellt. Das zeigt, welche Einschränkungen. Daraus ergeben sich die Auflagen für die Erteilung der Fahrerlaubnis.

Bei Menschen mit Behinderung leitet die Fahrschule einen Antrag an das Straßenverkehrsamt weiter. Das Amt fordert dann je nach Grad der Behinderung ein fachärztliches oder ein medizinisch-psychologisches Gutachten ein, erläutert der TÜV Nord.

Mit dem Gutachten wird festgestellt, welche Einschränkungen konkret vorliegen. Daraus leiten sich dann die Auflagen und Beschränkungen ab, die für die Erteilung der Fahrerlaubnis notwendig sind. Nur bei nachgewiesener körperlicher oder geistiger Nichteignung wird diese verweigert. Im nächsten Schritt muss die Fahrschule anhand der Auflagen das Fahrschulauto umrüsten.

Einige Fahrschulen haben sich auf die Behindertenausbildung spezialisiert. Die Anforderungen an theoretische und praktische Prüfung sind ansonsten dieselben wie an einen Menschen ohne Behinderung. Alle Auflagen werden im Führerschein vermerkt. Mit einem entsprechend umgerüsteten Fahrzeug kann sein Besitzer am Straßenverkehr teilnehmen.