Gutachten: E-Scooter in Linienbussen eingeschränkt erlauben
Düsseldorf (dpa) - Der Transport von Elektromobilen in Linienbussen sollte laut Empfehlung von Gutachtern nur unter strikten Sicherheitsauflagen erlaubt werden. Wegen der beschränkten Flächen sollten außerdem nur Gehbehinderte mit Schwerbehindertenausweis die E-Scooter in Busse mitnehmen dürfen.
Die meisten Linienbusse und Straßenbahnen in Deutschland nehmen derzeit aus Sicherheits- und Haftungsgründen keine E-Scooter mit. Sie folgen damit den bisherigen Empfehlungen des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen. Das nordrhein-westfälische Ministerium wollte untersuchen lassen, unter welchen Voraussetzungen E-Scooter sicher mitgenommen werden können.
Fazit der Gutachter, die die Problematik im Auftrag des Düsseldorfer Verkehrsministeriums untersucht haben: Kippsicher können E-Scooter nur an einem Rollstuhlstellplatz mitgenommen werden, der die einschlägigen internationalen Sicherheitsnormen erfüllt. Dieser Platz müsse über Rückhalteeinrichtungen verfügen, die das Elektromobil auf drei Seiten abstützen. Dreirädrige E-Scooter sollten vom Transport ausgeschlossen werden.
Außerdem empfehlen die Gutachter Maximalmaße für Länge und Gewicht. Da es allein auf dem deutschen Markt rund 400 verschiedene Modelle gibt, sprechen sich die Experten dafür aus, geprüfte E-Scooter mit einer Plakette zu kennzeichnen und so für das Fahrpersonal kenntlich zu machen.
Wegen der beschränkten Fläche und Wendekreise im Bus sollten der Studie zufolge nur Fahrgäste ein Elektromobil mitnehmen dürfen, die aus medizinischen Gründen darauf angewiesen sind und eine entsprechende Klassifizierung in ihrem Schwerbehindertenausweis haben. Außerdem raten die Prüfer zu einer Schulung mit „Scooter-Pass“.